Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
04.01.2007, 12:48 Uhr

Tüv -> Eintragung

Hi,

Bisher hab ich es zwar einfach so gemacht, aber ich frage lieber nochmal nach. Ich war beim TÜV hab mir mein "Sonderlenkrad" abnehmen lassen. Soweit alles klar, hat auch prima geklappt, weil der "Prüfbericht" alt genug war.

Dann kriegt man ja diese blauen Zettel mit der man zur Zulassung muss und den Schein ändern lassen muss, reichts wenn man den blauen Wisch mitführt oder MUSS es eingetragen sein? Und was kostet der Spaß?

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
05.01.2007, 08:48 Uhr

zu: Tüv -> Eintragung

Ich weiß es zwar nicht genau aber ich denk mir mal logischer Weise, dass du den Wisch mitführen MUSST. Die Cops hierzulande machen vor allem bei solchen Sachen keinen Spaß, da ja deine Betriebserlaubnis fürs Auto ohne den Wisch offiziell erloschen ist.

Ob eine Eintragung notwendig ist oder wieviel sie kostet -> Amt anrufen/hingehn -> Fragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
05.01.2007, 11:57 Uhr

zu: Tüv -> Eintragung

Wenn drauf steht: "Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erst beim nächsten Befassen der Zulassungsstelle erforderlich"
dann musst du es nicht eintragen lassen, aber wie gesagt die Einzelabnahme immer mit dir führen im Auto.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
05.01.2007, 17:02 Uhr

zu: Tüv -> Eintragung

richtig, du kannst das auch für 11,90€ bei der Zulassungstelle in dein Fahrzeugschein eintragen lassen oder halt den Zettel vom TÜV immer mitführen.
Ich habe einen Schnellhefter im Handschuhfach wo alle ABEs und halt die Bescheinigungen vom TÜV drin sind.
Finde das völlig überteuert die 11,90€ fürs eintragen in den Fahrzeugschein, also mache ich es auch nicht und hab nur den Schein dabei.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu niedrig eingeschätzt wird

- zu hoch eingeschätzt wird