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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rider14
17.11.2006, 14:12 Uhr

Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Moin,

ich habe den Führerschein mit 17 gemacht, nun stellt sich die Frage ob ich mit den eingeschlossenen Klassen L und M auch einen Traktor bis 40 km/h fahren darf. Es ist mir bekannt, dass ich mit L Trekker bis 32 km/h fahren darf.
Wenn nicht mit Klasse L, bekomme ich dann mit Klasse M die Erlaubnis einen Traktor bis 40 km/h zu fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
17.11.2006, 14:29 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

du darfst Mit Führerschein mit 17 Klasse M und Klasse L fahren bis 45 km/h Punkt .



demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2006, 14:48 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Nee, darf er nicht. Klasse L geht bei Zugmaschinen nur bis 32 km/h.

@ Rider14: Welche zulässige Gesamtmasse hat denn der Traktor? Falls es nicht mehr als 3,5 t sind, dann ist es ein Fahrzeug der Klasse B und du darfst damit auch 300 km/h fahren :-)

Hat er mehr als 3,5 t, dann darf er maximal 32 km/h schnell sein, sonst darfst du nicht damit fahren.

Klasse M ist was ganz anderes, nämlich Mopeds bis 50 cm³ und 45 km/h.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rider14
17.11.2006, 15:34 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Die zulässige max. Achslast (Achse 1-2) liegt bei 3,7t.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
17.11.2006, 15:44 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Die zulässige max. Achslast (Achse 1-2) liegt bei 3,7t.

Somit hast du eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und darfst also nur einen traktor mit maximal 32km/h bbh fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
17.11.2006, 17:59 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

der hat sicher mehr als 3,5 t. zumal über 32 kmh klasse T erforderlich. mit dem gwicht ist mir neu. lt. bauernverband und meinem ex fahrleherer (auskunft 2001) ist für die einteilung beim schlepper einzig die geschwindigkeit massgebend.

was für ein schlepper ist es den (typ). dann kann ich dir konkret weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.11.2006, 18:21 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

@georg_g
>> @ Rider14: Welche zulässige Gesamtmasse hat denn der Traktor? Falls es nicht mehr als 3,5 t sind, dann ist es ein Fahrzeug der Klasse B und du darfst damit auch 300 km/h fahren :-)<<

kannst du dafür mal eine vernünftige quelle nennen?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2006, 18:34 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

»kannst du dafür mal eine vernünftige quelle nennen?«

Eine vernünftige Quelle wofür? Wenn ein Fahrzeug (kein Zweirad) nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat, dann fällt es unter die Klasse B. Und bei der Klasse B gibt es bekanntlich keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit.

Du bist doch Fahrlehrer, oder? *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
17.11.2006, 19:32 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

ich kenne wie gesagt auch keine gewichtsbeschränkung. und mein ehemaliger fahrlehrer auch nicht. ebenso wenig der bauernverband.
wo hast du das her? interessiert mich schon, da bei uns selbst kleine weinbauschlepper tabu sind. die wiegen meist nur knapp 3t.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2006, 19:53 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

»ich kenne wie gesagt auch keine gewichtsbeschränkung«

Bei der Klasse L gibt es ja auch keine Gewichtsbeschränkung. Dafür gibt es dort für Zugmaschinen eine Beschränkung der bbH auf 32 km/h.

Bei der Klasse B ist es genau umgekehrt: Beschränkung der zul. Gesamtmasse auf 3,5 t, dafür keine Beschränkung der bbH. Ist das denn so schwer zu verstehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
17.11.2006, 19:57 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Und hier die "vernünftige" Quelle:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
6


Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rider14
17.11.2006, 20:19 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Sorry, die 3,7 t waren falsch (anderer Typ mit fast gleicher Bezeichnung). Richtig: 3,1 t Leergewicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rider14
17.11.2006, 20:20 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Danke für die hilfreichen Antworten!
Ich bin eh gerade dabei Klasse T zu machen. Das dauert aber noch ein wenig, bis dahin möchte ich eben mit dem Traktor (zumindest ohne Anhänger) schon fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.11.2006, 20:28 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

>> Trekker << = landläufig >>Ein Traktor (Mehrzahl Traktoren, von lateinisch trahere, â EUROžziehenâ EUROœ) ist eine Zugmaschine, die in erster Linie in der Landwirtschaft benutzt wird. In Norddeutschland werden statt Traktor die Begriffe Schlepper, Ackerschlepper und Trecker verwendet. Letzterer stammt aus der plattdeutschen Sprache und ist von trecken (â EUROžziehenâ EUROœ) abgeleitet. Im süddeutschen Raum werden auch die Begriffe Schlepper und Bulldog verwendet. In Österreich und Deutschland lautet der amtliche Begriff für Traktor Zugmaschine.(wikiped)

für >> Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h .... <<

hat also nichts mit gewicht zu tun sondern nur mit geschwindigkeit und ihrer bauart

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
17.11.2006, 20:33 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Bitte nicht aneinander vorbei schreiben.
Hier nochmal die Definition der Klasse B:

"Klasse B:Kraftfahrzeuge â EURO” ausgenommen Krafträder â EURO” mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"

@ Rider: Leergewicht ist uninteressant. Es geht rein um das zulässige Gesamtgewicht. Liegt dieses über 3,5 t darfst du den Trakter mit der Klasse B NICHT fahren !!!

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rider14
17.11.2006, 20:52 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Alles klar! Klasse M und L fällt bei der Betrachtung also flach, da der Trekker die Geschwindigkeit von 32km/h überschreitet.
Was bleibt ist die Klasse B mit Beschränkung auf 3,5 t, wobei die Gesamtmasse gilt.
Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
17.11.2006, 20:59 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Richtig erkannt :-)

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.11.2006, 03:08 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

@ Holger: Ich glaube, du stehst etwas auf dem Schlauch. Die Klasse B umfasst (außer Krafträdern) alle Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, egal ob Pkw, Lkw, Wohnmobil, selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Zugmaschine. Und das Ganze natürlich ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.

@ Rider14: Du hast ja jetzt erkannt, worauf es ankommt: Ãœber 3,5 t zul. Gesamtmasse reicht die Klasse B nicht und auch Klasse L reicht nicht, weil der Traktor mehr als 32 km/h erreicht.
Bis 3,5 t z.G. würde Klasse B zwar ausreichen, aber da du ja den Führerschein mit 17 hast, müsste bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein, was den Nutzen in der Praxis doch arg einschränkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rider14
18.11.2006, 09:25 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Genau ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SFischer
19.11.2006, 20:06 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Du benötigst Klassse T!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
21.11.2006, 17:36 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

T ist doch auch bei B schon drin, genau wie M,S und L. Zumindest bei mir aufm Führerschein ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.11.2006, 18:00 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

T ist nie in B enthalten. In deinem Führerschein steht vermutlich die Schlüsselzahl T 181, was gleichbedeutend ist mit "nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
21.11.2006, 18:04 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

"T ist nie in B enthalten. In deinem Führerschein steht vermutlich die Schlüsselzahl T 181, was gleichbedeutend ist mit "nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S"."

Stimmt. Was mach ich denn wenn ich das nicht weiß? Wieso ist T dann überhaupt auf meinem FS erwähnt, mit nem Sternchen daneben?
Wie schön dass ich niemals Trekker fahren will :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
28.11.2010, 16:48 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Die Frage beantwortet sich in der Fev. um einen Traktor scheller als 32 km/h
zu fahren benötigt man die klasse T.M schließt die Klasse nicht ein,nur die Klasse BE.Man sollte sich mal schlau machen in der Fev.Die Klasse L und M
sind zwei unabhängige Fahrerlaubnisse die nichts einschließen. Bei einer
Geschwindigkeit wie angegeben Beträgt die Höchstgeschwindigkeit mehr als
25 km/h muß im Anhänger mehrachsig eine Kennzeichnung der Anhänger,
mit einem Aufdruck (25) versehen sein.Wird die Zugmaschine zu anderen
als Land und Forstwirtsch. verwendet,fallen sie unter B C1 oder C je nach
der zul. Gesamtmasse.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
28.11.2010, 17:16 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

Bei einem Anhänerbetrieb in der Land und Forstwirtschaft,kann man mit der
Fahrerlaubnis der Klasse L zwei zulassungsfreie Anhäner ziehen.Versehen mit
einem Schild für die 25 km/h.Diese Fahrerlaubnis berechtigt ferner eine Zug-
maschine bis 32 km/h zu fahren bei einem Mindestalter von 16 Jahren.Bei bei mehr als 32km/h kommt die Klasse T,die mit 18 Jahren bis 60 km/h erweitert
wird.Andere Zwecke als Land und Forstwirtschaft nach einem Katalog § 6Abs.5 Die nicht Güter betreffen die in Landw.transportiert werden.
Arbeitsmaschinen unter Klasse L,die in öffentlichen verkehrsraum gebracht
werden benötigen eine Ausnahmegenehmigung zB Stabler-Rasenmäher -Flur-
förderfahrzeuge,sind diese schneller als 25 km/h fallen sie auch unter B bzw
C1 je nach zul.Gesamtgewicht 3,5t.So ist auch in der Land und Forstwirtschaft,wenn sie zuanderen Zwecken als diese eingesetzt werden,
fallen sie B,C1,C.Hier kommt die Gewichtsgrenze zum Tragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.11.2010, 17:30 Uhr

zu: Traktor bis 40 km/h bei Klasse L und M?

»Man sollte sich mal schlau machen in der Fev.«

Ja, in der Tat. Dann würde man nämlich nicht behaupten, dass die Klasse BE die Klasse T einschließen würde.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?

km/h

km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen