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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern .Sky
24.09.2006, 11:09 Uhr

Kein Tüv wegen fehlenden Soziusgriffen ...

Hallo,

seit kurzem habe ich meinen A1 Führerschein
und habe mir natürlich gleich ein Motorrad gekauft.
Nun war mein Vater vor einiger Zeit damit beim Tüv um es anschließend anzumelden. Vom Tüv wurde nichts bemängelt außer die fehlenden Soziusgriffe die laut dem Tüv unbedingt vorhanden sein müssen. Nun ist das Problem das es für die Aprilia ETX (Enduro) keine Soziusgriffe zum nachrüsten gibt. Daraufhin habe ich meinen ehemaligen Fahrlehrer mal um Rat gebeten und der erzählte mir das es dafür eine Rechtssprechung gibt die besagt das der Sozius - sofern keine Griffe für diesen vorhanden sind - sich dann halt am Fahrer festzuhalten hat.
Dieses Dokument ( falls es denn existiert...) würde ich gerne Schwarz auf Weiß in meinen Händen halten um es dem Tüv Beamten nächstes mal unter die Nase reiben zu können. Also falls jemand weiss wo so etwas niedergeschrieben ist soll er sich bitte hier melden   

Mfg .Sky

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.09.2006, 11:56 Uhr

zu: Kein Tüv wegen fehlenden Soziusgriffen ...

urteil kenne ich nicht, aber die stvzo 35a(9)schreibt nur noch folgendes vor: >> Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.<<

holger

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24.09.2006, 12:05 Uhr

zu: Kein Tüv wegen fehlenden Soziusgriffen ...

Laut StVZO muß eine Haltemöglichkeit für den Beifahrer vorhanden sein:

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__61.html

Dies wäre der Anhang:

Richtlinie 93/32/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

und hier der Link zum Lesen des Anhangs:

http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21033.htm

Mit einem Urteil wie es dein Fahrlehrer beschreibt kann ich leider nicht dienen.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
24.09.2006, 12:15 Uhr

zu: Kein Tüv wegen fehlenden Soziusgriffen ...

Hallo,

soweit ich weiß, genügt auch ein Halteriemen... den sollte man eigentlich überall befestigen können, aber erkundige dich erst beim TÜV, ich habs nur irgendwo im Internet gelesen, nicht das du dir umsonst die Mühe machst...

Stefan

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24.09.2006, 12:29 Uhr

zu: Kein Tüv wegen fehlenden Soziusgriffen ...

Danke für die schnellen Antworten   
Hm... es gibt da so zwei Schlitze in der Verkleidung die man eventuell nutzen könnte um solche Riemen hindurchzuführen nur wüsste ich nich ob diese überhaupt bequem erreichbar für meinen Sozius sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
24.09.2006, 17:54 Uhr

zu: Kein Tüv wegen fehlenden Soziusgriffen ...

So wie ich es jetzt verstanden habe, müssen sie ja nur theoretisch vorhanden sein, ob dein Soziua/Sozia sich dann doch lieber an dir festhält, bleibt ihm überlassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
25.09.2006, 08:26 Uhr

zu: Kein Tüv wegen fehlenden Soziusgriffen ...

Kein 2-sitziges Zweirad wird ohne Griff oder Riemen für den Sozius ausgeliefert!

mfg

Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf stark befahrenen Strecken

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

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Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen