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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
02.08.2006, 14:52 Uhr

Firmenwagen!!!

Hallo Leute,

habe mal wieder eine Frage!

Ich habe vor aus meinem bisherigen Job auszusteigen und mich als Auslieferungsfahrer bei einer bekannten Bäckerei in unserer Reion zu bewerben.( Die bezahlen nämlich sehr gut).
Aber da ich nur über Führerschein Kl.B
verfüge, bin ich mir nicht sicher, ob die Bewerbung wirklich sinn macht.
Wo oder wie kann ich im Vorfeld swhen, was die gängigsten Firmenwagen sind, die ich noch fahren darf?
Oder kennt jemand eine Homepage, wo verschiedene Transporter zu sehen sind, welche
mit B gefahren werden dürfen?

Grüsse,
Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
02.08.2006, 16:27 Uhr

zu: Firmenwagen!!!

Das ist eine gute Idee, einfach mal gucken gehen ob die nur7,5t stehen haben oder auch die kleine Sprinterklasse unter 3,5t.

Die meisten Transporter darfst du fahren, allerdings gibt es auch größere Sprinter mit Doppelbereifung die dann halt den größeren Führerschein verlangen.

Achja,
jede Bewerbung macht Sinn. :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
02.08.2006, 19:19 Uhr

zu: Firmenwagen!!!

sieh nach was in den papieren steht. die kuriere nutzen ja meist die unter 3,5 t, wg. der "freien" fahrt.
verkaufswagen können aber schon mal über 3,5 t gehen.

frag doch einfach bei deinem potenziellen arbeitgeber nach.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Das Motorrad

Keiner

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas

Mit Kleinkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße