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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.07.2006, 10:51 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Beim Anhänger a) wäre die zulässige Gesamtmasse des Zuges (= z.G. Pkw + z.G. Anhänger) 3600 kg. Eine der notwendigen Voraussetzungen bei Klasse B ist aber, dass die z.G. des Zuges nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coolsmaus
20.07.2006, 10:59 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

1. die beiden z.G. (zulässige Gesamtmasse) von beiden Fahrzeugen darf 3500 kg. NICHT überschreiten.

2. das z.G. des Anhängers muss kleiner sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges (Auto)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

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