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Fahrzeuge, Technik

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31.05.2006, 20:24 Uhr

Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?

Hallo,
ich habe mein Altöl ( etwa 3,5 Liter ) an einer Tankstelle abgestellt, da ich bisher der Auffassung war ich könne mein Altöl dort einfach entsorgen.
Der Besitzer hat mir mit einer Anzeige gedroht da er meint, dass das strafbar sei.

Stimm dies ?

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31.05.2006, 20:33 Uhr

zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?

Den Kaufbeleg hatte ich nicht.
Ich hatte das Altöl in einen anderen Behälter umgefüllt, weil dort 5 Liter hineingepasst haben.

Was ist denn, wenn man es dort einfach draußen hinstellt. Da stand so eine "Blechbox" wo Öldosen drauf stand. Da es aber nicht durch die Öffnung passte habe ich es davor gestellt.

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31.05.2006, 20:47 Uhr

zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?

Falls der Typ mich anzeigen sollte mit was für eine Strafe kann ich da rechnen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
01.06.2006, 14:03 Uhr

zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?

Kann mich Bonobo nur anschließen:

Nicht immer gleich mit dem Schlimmsten rechnen und ein bisschen nett sein. Entschuldige Dich beim Tankstellen-Heini und sag, Du hättest es nicht besser gewusst. Dann wird schon alles gegessen sein.

Aber mal ganz ehrlich: Einfach die Plörre hinstellen und abhauen - sowas macht man doch auch nicht! Du hättest jeglichen Ärger von vornherein vermieden, wenn Du ganz schlicht an den Tresen marschiert wärst und gefragt hättest: "Ich hab hier ein bisschen Altöl; kann ich das bei Ihnen lassen?" Der hätte bestimmt nicht nein gesagt. Der war jetzt bloß sauer, weil Du ihm so scheinbar (!) kackfrech Dein Öl vor die Füße gekippt hattest (bildlich gesprochen).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
01.06.2006, 18:25 Uhr

zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?

Wie schon gesagt: An sich hat der Tankstellenmensch recht, aber das wird man sicherlich nett regeln können.

Übrigens: Altöl und ölverschmutztes Material kannst Du meist auch bei städtischen Entsorgungsstellen loswerden. Wichtig gerade für ölverschmutzte Lappen und dergleichen - die nimmt der Handel in der Regel nicht an.

Und wenn mal Öl in Mengen freigesetzt wird (Altölkanister offen umgefallen, Ölwanne gebrochen, was auch immer): Feuerwehr. Immer. Denn das gibt sonst richtig Ärger.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

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Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen