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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
02.04.2006, 15:33 Uhr

Geschwindigkeit

Als wir ein neues Auto kauften hatten wir noch die passenden Winterreifen vom alten.
Jedoch waren für das neue Auto lt. Schein T (190km/h) Reifen vorgeschrieben, obwohl das Auto eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h hat. Die Reifen waren Q (160 km/h).

Die Frage ist zwar nicht mehr relevant, da wir mittlerweile T-Winterreifen drauf haben, aber rein aus Interesse: hätte man trotzdem einen 160er Aufkleber anbringen müssen?

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02.04.2006, 15:54 Uhr

zu: Geschwindigkeit

Ein Aufkleber ist nur nötig, wenn bei den Winterreifen die Reifenhöchstgeschwindigkeit unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt. Welche Reifen eigentlich gefordert sind, ist egal. (§36(1) StVZO)

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02.04.2006, 18:52 Uhr

zu: Geschwindigkeit

Was kostet das eigentlich, wenn man keinen Aufkleber drauf hat? Hatte bisher nie einen drauf...

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02.04.2006, 21:43 Uhr

zu: Geschwindigkeit

Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (im Bußgeldkatalog taucht der Tatbestand überhaupt nicht auf) macht das ganze 5 € :-) ... (und 25 € wenn du zusätzlich die maximale Geschwindigkeit überschritten hast) ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie durchfahren Sie enge Kurven?

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Vor der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Radfahrer

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge