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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.03.2006, 18:17 Uhr

zu: Moped-Anhänger

»Es soll schon nach den gültigen Gesetzen funktionieren.«

Hmm, wenn du aber deine Ape mit der Klasse M schon ohne Anhänger nicht fahren darfst, dann mit Anhänger ...

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14.03.2006, 22:57 Uhr

zu: Moped-Anhänger

Zulassungsfrei ist nicht identisch mit der Verpflichtung, ein Versicherungskennzeichen zu führen. In diesem Fall hast du aber ansonsten trotzdem recht, denn der Anhänger benötigt kein eigenes Kennzeichen. Fraglich ist allerdings, ob er in diesem Fall überhaupt mit einer Kopie des Versicherungskennzeichens der Ape versehen werden darf. Ich würde das eher verneinen.

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15.03.2006, 13:13 Uhr

zu: Moped-Anhänger

§ 60 StVZO behandelt nur die amtlichen Kennzeichen. Die Versicherungskennzeichen sind in § 29e StVZO aufgeführt. Dort sind die Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, erschöpfend aufgelistet. Anhänger hinter dreirädrigen Fahrzeugen gehören nicht dazu.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen