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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tasseimschrank
06.02.2006, 18:56 Uhr

Parkschaden...

Hallo!
Mir ist etwas irrsinnig blödes passiert.
An meinem Auto habe ich rechts hinten (Tür) einen Blechschaden, den ich im März reparieren lassen wollte.
In genau diese Tür ist mir letzte Nacht anscheinend jemand reingerauscht. Die alten Dellen sind noch da ;-) und zusätzlich eine große neue plus einige Gummi-Abriebspuren.

Zuerst dachte ich, ok, macht keinen großen Unterschied, muß sowieso repariert werden.
Dann machte mich ein Freund darauf aufmerksam, daß das Scharnier beim Öffnen/Schließen leise knarzt. Das war vorher definitiv nicht da und momentan benutze ich die Türe lieber nicht.
Ich bin gegen Parkschäden versichert und natürlich gleich zur Polizei für die Anzeige.

Dort wurde mir dann klar, daß ich ein Problem mit der Versicherung haben werde. Der freundliche Polizeibeamte nahm zwar anstandslos meine Anzeige auf, ließ mich aber auch gleich wissen, daß mir keine Versicherung den Schaden an der Tür ersetzen werde, wenn vorher schon ein Schaden da gewesen war. (der definitiv nicht von einem anderen Auto verursacht wurde)

Ich bestreite es ja nicht, da war schon ein Blechschaden drin. Aber das Scharnier war ok - kann sich die Versicherung da wirklich rausreden?

Habe ihnen die Sache noch gar nicht gemeldet, mir graut vor der peinlichen Situation bei der Besichtigungsstelle, wo mich alle für einen Versicherungsbetrüger halten werden...

Kennt sich da jemand aus?

Danke und lg,
Fiona

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tasseimschrank
07.02.2006, 13:04 Uhr

zu: Parkschaden...

Danke für die Antwort!
Der alte Blechschaden entstammt einer Kollision mit unserem Garagentor (wildes Ausweichmanöver) und sieht natürlich völlig anders aus als von einem anderen Auto.
Deshalb meine Bedenken und deshalb wäre es auch sinnlos, das zu verheimlichen.

lg
Fiona

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-117 / 3 Fehlerpunkte

Zu welcher Tageszeit ist mit verstärktem Wildwechsel zu rechnen?

Während der Abenddämmerung

In der Mittagszeit

Im Morgengrauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

36 m

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