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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2005, 17:13 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Das Fahrzeug muss dort angemeldet sein, wo der "regelmäßige Standort" ist. Egal ob Erst-, Zweit- oder Gar-nicht-Wohnsitz. Den billigsten Ort aussuchen und dann woanders fahren ist also nicht zulässig.
Die Kosten findest du normalerweise auf den Webseiten der Zulassungsstellen, einfach mal googlen.

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04.12.2005, 12:21 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Hi,

Da rufst du deine Versischerung mal an und fragst sie danach.

Die können es dir gleich auch ausrechnen, wo es günstiger ist dein Auto zu versichern! :)

Mfg,
P2k1

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Vor der Kreuzung warten

Ohne halten abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Ich muss warten

Das Mofa muss warten