Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:01 Uhr

zu: Versicherungsprozente abkaufen?????????????

Im Prinzip ja.

Voraussetzung ist allerdings, dass du genau dieses Fahrzeug regelmäßig benutzt hast, denn diese Frage wird beim Abschluss der Versicherung gestellt und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Das könnte zum Beispiel innerhalb der Familie so zutreffen, aber vom Opa bekommst du die Prozente bestimmt auch gratis ;-)

Wenn es sich jedoch um ein angekauftes Fremdfahrzeug handelt, dann sind Versicherungen in der Regel gar nicht so gut drauf, wenn sie dahinter kommen, dass beim Abschluss des Vertrags bewusst falsche Angaben gemacht wurden (Kündigung, Regress, Vertragsstrafe, Strafanzeige).

Also: Im Prinzip nein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:50 Uhr

Nicht auf den Leim gehen.

Nachtrag:

Lieber gleich mit offenen Karten spielen, denn bei Versicherungen ist vieles verhandelbar.

So bekommt man z.B. zwar einen Schadensfreiheitsrabatt SFR 10 normalerweise höchstens dann, wenn man mindestens 10 Jahre eine Fahrerlaubnis besitzt (was ja logisch klingt), aber nachfragen und vergleichen kann sich hier wirklich lohnen. Das starre Versicherungsvertragsgesetz von früher gilt ja in dieser Form heute nicht mehr, hier lassen sich die Versicherungen einiges an Marketing-Aktionen einfallen.

Aber nochmals: Nicht auf eventuelle vollmundige Versprechen des Vorbesitzers hereinfallen. Der kann ja Geld verlangen, wofür er will. Aber Prozente sind ohne weiteres nicht übertragbar, und der Gekniffene ist am Ende immer derjenige, der unterschrieben hat, wenn die Angaben falsch sind.

Tipp: Vertragsbedingungen genau lesen, dann wird's klar.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn sich die Schranken senken

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor