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Fahrzeuge, Technik

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28.06.2005, 23:51 Uhr

Auto für 3 Monate abmelden...?

Hallo zusammen,
weil ich zur zeit finanziell einige probleme hab, bin ich am überlegen mein auto den sommer über für 3-4 monate abzumelden.
kann mir jemand sagen, was für kosten da auf mich zukommen? habe bereits herausgefunden, dass die versicherung und steuer taggenau abgerechnet werden. aber wie viel muss ich bei der zulassungsstelle dafür zahlen?
bekomm ich nach den 3 monaten mein gleiches kennzeichen wieder? was passiert während der vorrübergehenden stilllegung mit meinem auto?darf ich es vorm haus (öffentlich) stehen lassen? oder muss es wo anders hin? kostet das abstellen auch noch was?=(
lohnt sich dann das stilllegen für 3-4 monate überhaupt noch? oder ist es einfacher und vor allem billiger das auto einfach stehen zu lassen und nicht zu fahren (was mir wohl nicht gelingen wird) ;)

fragen über fragen, hoffentlich kann mir jemand ein paar beantworten!
danke schon mal im voraus!=)

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29.06.2005, 00:11 Uhr

zu: Auto für 3 Monate abmelden...?

danke für die schnelle antwort, das hat mir schonmal weiter geholfen und mich beruhigt, ich hab viel höhere kosten erwartet;)
kann mir jetzt noch jemand sagen, ob ich mein auto bei der KFZ-zulassungsstelle stehen lassen kann? und falls ja, wie viel das kostet? und falls nein-was mach ich denn dann? weiß jemand eine möglichst billige aber sichere alternative?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Es muss nicht angehalten werden

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können