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Fahrzeuge, Technik (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Andreas Wismann
13.06.2005, 11:46 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
Und?
Im Bereich der StVZO (in Deutschland) nicht zugelassen.
Prädikat: Finger weg!
Philipp
13.06.2005, 14:00 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
Meinst du die Airzound die es für ca. 20€ bei Globetrotter gibt?
Problem ist nur das sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf nen LKW einstellen ;-)
Gruß,
Philipp
calibrafahrer
13.06.2005, 14:01 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
scheiß auf StVZO
Andreas Wismann
13.06.2005, 15:34 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
»Nichtzulassung ist mir unbekannt, Andreas«.
Gut, dass wir drüber gesprochen haben ;-)
§64a StVZO:
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Und der Hersteller bzw. Vertrieb hat's richtig erkannt, und erwähnt es auf seiner Website.
Gover
13.06.2005, 16:28 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
Jo !!!
Kann ich nur bestätigen.
Hab mir vor kurtzen auch son Teil angebaut bloß nicht mit Luftdruck sonder mit 12 Volt .
Kann ich nur weiter empfehlen!!!
mfg Gover
Und gruß an alle Tüftler
FLiszt
13.06.2005, 16:31 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
Hi traveller,
die StVZO ist schon teilweise recht daneben.
Bei aelteren Motorraedern verlangen sie z.B. gerne auf dem Wege der sog. Reifenbindung, vollkommen ungeeignete bzw. veraltete oder nicht mehr lieferbare Reifen zu verwenden.
Da kacke ich schon lange drauf und montiere die besten Reifen die ich kaufen kann.
In deinem Fall wuerde ich dir raten, entweder genau so zu handeln, oder eine Dauerklingel zu kaufen - sieht aus wie ein Dynamo, wird vom Vorderrad angetrieben, und macht einen Hoellenspektakel.
Waechter im All
13.06.2005, 19:11 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
...bis die Ommi vor Schreck n Herzinfarkt kriegt oder in den Graben hoppelt...
Wenn Du mit dem Fahrrad so nen Zacken drauf hast, dass man die Klingel nicht mehr rechtzeitig hört, dann bist Du einfach zu schnell damit unterwegs. Und mit Hupe wird Dein Bremsweg auch nicht kürzer. Sieh es doch mal so rum! ;-)
xgoedex
14.06.2005, 11:49 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
»...oder eine Dauerklingel zu kaufen - sieht aus wie ein Dynamo, wird vom Vorderrad angetrieben, und macht einen Hoellenspektakel. «
Und genau das ist die von Andreas erwähnte und ebenfalls für den öffentl. Straßenverkehr nicht zugelassene Radlaufglocke.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die altbekannte Bimmel am Lenker bei der heutigen Verkehrsdichte und den weitgehend schallisolierten Kfz.-Innenräumen nicht mehr zeitgemäß ist und einfach kein Gehör mehr finden kann.
Wenn man mal in den toten Winkel eines abbiegenden Sattelzugs geraten sollte, ist man vielleicht mehr als froh, wenn man so eine Hupe greifbar hat.
Andererseits kann es nicht angehen, dass jemand dieses Ding zum Warnen von Fußgängern (auf Geh-/Radwegen) einsetzt, damit diese Platz machen.
Wenn mich ein Radfahrer während eines ruhigen Spaziergangs in freier Natur mit 120 db von hinten anhupen würde, dann müßte ich ihn wahrscheinlich vor Schreck reflexartig aus dem Sattel heben. (Es gibt Leute, die auf Schreck sehr jähzornig reagieren können).
Wie auch immer.. als zusätzliche Alternative zur Klingel und im dichten Stadtverkehr und als Notsignal mag eine solche Hupe sicherlich ganz sinnvoll sein.
jon
14.06.2005, 12:01 Uhr
Reifenbindung
>die StVZO ist schon teilweise recht daneben.
Bei aelteren Motorraedern verlangen sie z.B. gerne auf dem Wege der sog. Reifenbindung<
Die Reifenbindung wurde vor ein paar Jahren aufgehoben, du darfst also auch auf alte Motorräder andere Reifen draufmachen.
Michael (Wien)
14.06.2005, 17:08 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
»Andererseits kann es nicht angehen, dass jemand dieses Ding zum Warnen von Fußgängern (auf Geh-/Radwegen) einsetzt, damit diese Platz machen.«
ACK! Darum sollte es wohl nicht heißen: "Hupe statt Klingel" sondern "Hupe und Klingel". BTW, ich hatte diese Kombination auf meinem Fahrrad, allerdings war die Hupe eine "handbetriebene" Tröte mit Gummiball. Keine Ahnung, ob sowas auch verboten war/wäre, aber laut genug war das auch *g*
lG,
Mike
xgoedex
17.06.2005, 12:34 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
Zur Abwechslung noch mal mein Senf dazu:
»...es kann doch keiner erwarten, daß sich der Radler entweder
(a) den zartbeseiteten Fußgängern unterordnet ...«
Unterordnen muß ja nicht sein. Aber unnötige Belästigung muß gemäß § 1 Abs. 2 StVO (Grundregeln im Straßenverkehr) erst recht nicht sein.
Ich glaube man muß als Fußgänger auch nicht unbedingt "zartbeseitet" sein, um sich beim Ertönen dieser Gashupe zu erschrecken.
Die meisten Fußgänger sind auch nicht schwerhörig.
»(b) er je nach Verkehrsteilnehmer zwischen Klingel und Hupe wählen soll.«
Was spricht dagegen? Wird die Reaktionszeit dann etwa zu lang?
Es würde doch schon reichen, wenn man es davon abhängig macht, ob man sich auf der Fahrbahn unter Kraftfahrzeugen mit entsprechender Lärmkulisse bewegt, oder ob man sich auf einem Geh-/Radweg (o. ä. Umgebung) befindet, auf dem einem meistens ja nur Personen mit ungeschützten Ohren begegnen.
»Nachdem eine Freundin einem Radler "reingelaufen" und tödlich verunglückt ist, kann ich deine obige Bemerkung (geringere Gefahr) sowieso nur mit Kopfschütteln aufnehmen...«
Möchte ja nicht die Pietät verletzen, aber wie oft kommt denn sowas vor?
Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn der Radfahrer gehupt, anstatt geklingelt hätte?
Hatte er überhaupt noch die Zeit dazu gehabt?
Andreas Wismann
17.06.2005, 16:20 Uhr
zu: Fahrrad: Hupe statt Klingel
»Dann will ich auch Waffen und Munition«
Schlussgong.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)
Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden
Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?
Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte
Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?
Mit orangefarbener Warntafel
Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte
Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler
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