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Fahrzeuge, Technik


 
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05.05.2005, 15:02 Uhr

zu: TÜV bei Verkauf des Autos

Das musst du wissen. Verpflichtet bist du dazu auf keinen Fall.

Aber es kann dir beim Verkauf ein paar Euro mehr einbringen wenn du beischreibst, dass du den TÜV beim Verkauf neu machen lässt. Denn dann kann sich der Käufer sich sein nicht die Katze im Sack gekauft zu haben.

Musst du letztendlich selber abwägen, ob du die Mehrkosten von rund 50 EURO investieren willst. Mal ganz davon abgesehen dass am Auto was kaputt sein könnte was der TÜV bemängelt, was du dann reparieren musst. Aber ich geh mal davon aus dass das Auto Tip Top ist.

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05.05.2005, 21:39 Uhr

zu: TÜV bei Verkauf des Autos

Sehe keinen - ganz ehrlich. TÜV ist keine Garantie für ein gutes Auto. Wer als Gebrauchtwagenkäufer keine Ahnung vom Thema hat sollte eh einen ordentlichen Gebrauchtwagen-Check machen lassen.

Bzgl. Händler-EK/VK:

Mit VB 6000 kommst du - übern Daumen gepeilt - wahrscheinlich hin. Die Frage ist aber auch, wie dringend das Auto weg soll.

Christian

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Der Lkw wird anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen