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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern EasyOne
18.04.2005, 14:01 Uhr

Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

hallo leute, ich habe eine frage und zwar geht es um die scheinwerfer meines bmw z3´s !
ich habe leider meiner meinung nach hässlich gelbe blinkerglässer in den scheinwerfern und möchte diese gerne gegen klare nachgebaute streugläser ersetzen (kein orginal). nur leider habe ich nun des öfteren gehört das durch öffnen des scheinwerfers die betriebserlaubnis erlischt und ich somit im falle eines unfalls der alleinschuldige sein kann !

wisst ihr mehr dazu ? wie sieht es aus mit einer tüv abnahme ? ist man dann auf der sicheren seite ?

mfg

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18.04.2005, 15:11 Uhr

zu: Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

also, die alten gelben blinkergläser haben keine e nummer, sondern der gesamte scheinwerfer. die streuscheiben befinden sich im scheinwerfer und können nur getauscht werden wenn der scheinwerfer geöffnet wird ! bei den neuen ist kein e nummer vorhanden !
das problem ist nur das die betriebserlaubnis mit dem öffnen des scheinwerfers erlischt ! aber anderes könnte man die glässer nicht tauschen !

ich weiss nicht was ich machen soll ?!?!

ist man mit einer einzelabnhame durch den tüv denn 100 %ig auf der sicheren seite ?

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19.04.2005, 11:22 Uhr

zu: Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

hallo, und wenn ich den umbau danach abnehmen lasse bzw. eintragen lasse ?!
oder wie komme ich an ein ABE für den umbau ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.04.2005, 11:58 Uhr

zu: Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

1) DU SELBST lässt die Finger von der ganzen Sache

2) Auch Deine Freunde/Bekannten

3) Du gehst mit der ganzen Chause zu einer Kfz-Werkstatt und LÄSST Dir da entsprechende Klargläser einbauen. Dann ist es Sache der Werkstatt, Dir welche zu besorgen, die Du auch benutzen darfst.

4) Machst Du mit der Werkstatt klar, dass die Dinger in den Kfz-Schein eingetragen werden. Dann erledigt sie das mit der ggf. nötigen TÜV-Abnahme quasi nebenbei.

Das wird dann zwar um Einiges teurer als "Marke Eigenbau", aber damit WÄRST Du dann auf der sicheren Seite.

Ach so:

5) Die Dinger, die Du schon hast, wirfst Du entweder in den Wald oder versteigerst sie bei eBay! ;-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
19.04.2005, 13:08 Uhr

zu: Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

Die Scheinwerfer am Z3 sind eine genehmigte Einheit. Niemand wird Dir hier andere Blinker innerhalb des Scheinwerfers eintragen. Vergiß das Vorhaben. Der einzige Ausweg wären andere komplette Scheinwerfereinheiten.


mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.04.2005, 14:22 Uhr

zu: Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

wenn das so ist, hättest Du in der Werkstatt auch keine andere Auskunft gekriegt. Also: Lass Dir neue Scheinwerfer einbauen oder vergiss es.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
19.04.2005, 14:55 Uhr

zu: Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

Wenn man kein absoluter Grobmotoriker ist, sollte man sowas selber hinkriegen - dann aber auf jeden Fall Markenteile nehmen, da sind Anleitungen, Gutachten bzw. Abe immer dabei und bei Fragen hat man jemanden, den man anrufen kann wenn man nicht weiterkommt und wenn garnichts mehr kann man immernoch zu einer vernünftigen Werkstatt fahren, 5€ in die Kaffeekasse schmeissen und sich helfen lassen.

Gruß,

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.04.2005, 18:30 Uhr

zu: Erlischt die Betriebserlaubnis ? was soll ich tun ?

gerade um die ABE geht's ja!

Wenn ich's richtig verstanden habe, HAT er ja schon Gläser, die u.U sogar passen würden. Aber die haben eben KEINE ABE, weil es die Originalteile nur als Komplettpaket - also GANZE Scheinwerfer - gibt.

Das war's doch, oder?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Ich darf durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

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Verkehrszeichen 2

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