Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
06.01.2005, 18:38 Uhr

zu: Kennzeichen beim Umzug wechseln?

Es besteht die Pflicht des Fahrzeughalters, sich Änderungen der Personalien in die Zulassung eintragen zu lassen. Nur so haben die Regionalklassen der Versicherung einen Sinn. Schließlich bist Du ja zukünftig am hohen Unfallaufkommen in Berlin beteiligt. Ein neues Kennzeichen wird Dir dabei ebenfalls zugeteilt. Ausnahmeregelungen sind mir nur für Behörden bekannt. Eine unterlassene Ummeldung in der Zulassung kann im dümmsten Fall als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
06.01.2005, 21:02 Uhr

zu: Kennzeichen beim Umzug wechseln?

Das sind zum einen die, die sich eben nicht umgemeldet haben, oder auch privat genutzte Firmenfahrzeuge. Hier ist der Halter die Firma, dass Kennzeichen trägt also die Buchstaben des Firmensitzes. Besonders auffällig ist hier zum Beispiel F für Frankfurt /Main mit dem Zusatz
"- DB" für Dienstfahrzeuge der Deutschen Bahn AG. Hier ist der Halter die Deutsche Bahn mit Firmensitz in Frankfurt/Main. Es gibt tausend andere Beispiele.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Konteradmiral
06.01.2005, 22:49 Uhr

zu: Kennzeichen beim Umzug wechseln?

>Was ist mit der Möglichkeit, die neue Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden?<

Genau das.
Ich selbst bin Student in Trier und hab meine Bude hier auch als Zweitwohnsitz angemeldet, und bisher hat sich keiner beschwert.
Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die besseres zu tun haben, als nachzuprüfen wo welches Auto rumfährt. Also: In Berlin den Zweitwohnsitz anmelden und den Rest so lassen wies is.

MfG Martin

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf spielende Kinder achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren