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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mariaG
03.11.2016, 10:54 Uhr

Fahrverbot steht bevor

Hallo liebe Leute,
mein Mann hat es geschafft... ihm wurde eine einmonatiges Fahrverbot erteilt (zweimal in einem Jahr 30 km/h zu schnell) ...

Er braucht den Führerschein aber für die Arbeit. Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot vielleicht abzuwenden? Vielleicht gegen extra Bußgeld?

Danke im Vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
03.11.2016, 11:00 Uhr

zu: Fahrverbot steht bevor

Hallo Maria,
das ist ärgerlich für dich, sowie deinen Mann.
Der Mann meiner Schwester war letztes Jahr in einer ähnlichen Situation (ihm drohten 3 Monate) und er hat damals Einspruch aufgrund von "Augenblicksversagen" eingereicht.
Das hat bei ihm nicht gezogen, weil er quasi vor der eigenen Haustür erwischt wurde, aber vielleicht hat dein Mann ja mehr Glück.
Hier hast du mal eine Übersicht, was man alles tun kann:
- er kann das Fahrverbot umgehen (Bußgeldbescheid prüfen)
- er kann es umwandeln (Anwalt sehr zu empfehlen)
- er kann auf Härtefall oder Augenblicksversagen plädieren (funktionier nur selten)

Quelle zum nachlesen: http://www.fahrverbot.com/fahrverbot-umgehen/

Hoffe es hilft und ihr bekommt das geregelt :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Zügig links abbiegen

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind