Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aaalexxx
10.01.2013, 19:42 Uhr

Großes Problem :(

Ich habe heute Post bekommen..
Darin steht dass ich in einer 10er Zone mit Abzug der 3 km/h Toleranz 29km/h
Zu schnell gefahren bin..
Und jeder sagt was anderes..

Die einen mein Schein ist ganz Wege

Der andere sagt dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert (bin 19 und eig noch für 10 Monate in da Probezeit)
Und ich muss ein Aufbauseminar machen.

Und der dritte sagt dass ich nur Zahlen muss!

Ich Denk dass er weg ist, aber kenn mich da nicht so aus!
Bitte helft mir :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aaalexxx
10.01.2013, 19:45 Uhr

zu: Großes Problem :(

& noch jemand sagt dass der für nen Monat weg is aber ich den Monat aussuchen kann..
Helft mir bitte :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
11.01.2013, 08:31 Uhr

zu: Großes Problem :(

Du wirst die übliche Strafe -also die,die auch ein "alter Hase" bekäme- erhalten.
Das sind eine Strafe von 100 Euro (zzgl.23,50€ für die Bearbeitung) und 3 Flenspunkte, WENN du niemanden gefährdet oder jemanden/etwas geschädigt hast.
Unter Umständen kann sich das Bußgeld erhöhen, wenn eine zeitliche Nähe zum ersten Verstoß besteht.

Die Probezeit wird grundsätzlich nur einmal verlängert, was bei dir ja schon geschehen ist.
Trudeln in der Restprobezeit weitere Verstöße (jeweils ein A-,oder zwei B-Verstöße) ein, werden andere Maßnahmen ergriffen.
Welche das sind und in welcher Reihenfolge sie ergehen,kannst du dieser Grafik entnehmen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&am
p;showtopic=3063&view=findpost&p=24177


In deinem Fall bekommst du also eine "Einladung" zu einem verkehrspsychologischen Beratungskurs.
Dieser ist natürlich kostenpflichtig, reduziert aber -bei Teilnahme- deine Punktezahl.
Ob du an ihm teilnimmst, bleibt dir überlassen.
Verkehrssünden, die du bis zum Kursende (bzw. vor Ablauf der Frist dafür) begehst,werden probezeitlich unberührt. Knöllchen dafür gäbe es natürlich trotzdem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
11.01.2013, 08:43 Uhr

zu: Großes Problem :(

Sorry, Korrektur:

Beim nochmaligen Lesen habe ich erkannt, dass das dein erster Probezeitverstoß ist. *schäm*

Somit bleibt es zwar bei den 100,00 und 23,50 Euro und den 3 Punkten,
aber wer das
»Der andere sagt dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert (bin 19 und eig noch für 10 Monate in da Probezeit)
Und ich muss ein Aufbauseminar machen.«
sagte, hat Recht.
Nur, dass bei dir eben Probezeitmaßnahme und Knöllchen anfallen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- bremst unerwartet

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht