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Bußgeld, Punkte, Probezeit
spitzfelix
26.06.2011, 19:31 Uhr
Bußgeld
Ich Habe einen strafbefehl Bekommen weil ich Betrunken mit dem Fahrrad gefahren bin (2,4 Pro).Es war das erste mal und ich bin nicht vorbestraft.Beziehe Harz4
und nun soll ich 1600 Euro Zahlen.Ist dieses urteil gerecht und was könnte ich dagegen tun.
conti69
26.06.2011, 23:33 Uhr
zu: Bußgeld
hallo spitzfelix ich muß dir leider sagen das das urteil gerecht ist.Schließlich bist du ja betrunken fahrrad gefahren und du kannst froh sein das weiter nichts passiert ist.Ich bin gegen alkohol ob auf dem Fahrrad oder mit dem auto weil soviel passiert.Wenn ich was trinke oder feiert laß ich mein auto immer stehen und fahr lieber mit dem bus oder taxi.Du wirst wohl zahlen müssen so leid mir das für dich tut.Liebe grüße conti69
durbanZA
27.06.2011, 00:07 Uhr
zu: Bußgeld
Hallo!
Das Fahren mit dem Fahrrad ab einer BAK ab 1,6 0/00 ist in jedem Fall eine Straftat nach § 316 StGB.
Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen, also abhängig vom Einkommen, berechnet. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des verfügbaren Nettoeinkommens. Die Höhe der Strafe in Euro ist somit nicht aussagekräftig.
Um zu beurteilen, ob die Strafe angemessen ist, müsstest Du sagen, zu wie vielen Tagessätzen Du verurteilt worden bist.
Im Übrigen werden durch das Urteil 7 Punkte im VZR eingetragen.
Bist Du im Besitz einer Fahrerlaubnis?
MfG
Durban :)
spitzfelix
27.06.2011, 08:36 Uhr
zu: Bußgeld
Der Tagessatz beträgt 40 Euro und nein ich habe keine Fahrerlaubnis
Hinniwilli
27.06.2011, 09:00 Uhr
zu: Bußgeld
Scheint billiger zu sein, betrunken mit dem Auto einen Fußgänger totzufahren als folgenlos mit dem Fahrrad zu fahren.
Also Moral von der Geschicht: Bis Du betrunken - fahre Auto.
durbanZA
27.06.2011, 19:52 Uhr
zu: Bußgeld
Hinniwilli, das ist falsch, woher nimmst Du das?
@conti69:
Du bist also zu 40 Tagessätzen verurteilt worden?
Das ist nicht wenig, aber auch nicht übermäßig hart.
Man ist bei Dir von einem verfügbaren Nettomonatseinkommen von 1200 Euro ausgegangen.
Wenn Du in den nächsten 15 Jahren nach Rechtskraft des Strafbefehls eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, wird davon eine MPU gefordert werden. Um die zu bestehen, musst Du Dich längerfristtig vorbereiten.
Bei weiteren Fragen: www.verkehrsportal.de
Hinniwilli
28.06.2011, 12:13 Uhr
zu: Bußgeld
@Durban
War natürlich ein wenig überspitzt. Allerdings ging hier kürzlich ein Fall durch die Lokalpresse, wo ein volltrunkener Autofahrer jemanden tötete. Das Bußgeld lag in der selben Größenordnung. Zusätzlich gab es zwar eine Haftstrafe auf bewährung - aber die spürt man nicht.
Da liegen die Relationen m.E. völlig falsch, wenn jemand, der hauptsächlich sich selbst einem erhöhten Risiko aussetzt, indem er betrunken mit dem Rad fährt und denen, die vor allem andere gefährden oder gar töten, weil sie selbst durch die Fahrzeugkarosserie geschützt sind.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?
Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen
Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen
Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?
Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen
Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten
Die Kreuzung möglichst schnell überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
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