Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Finsch
06.09.2010, 13:21 Uhr

Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

Hallo zusammen,

ich bin im Besitz eines Führerschein der KLasse M gewesen als ich in eine Kontrolle gekommen bin. Dies hat zur Folge, dass ich eine MPU ablegen musste welche ich auch auf Anhieb bestanden habe. Nachschulungen oder ähnliches musste ich nicht besuchen. Nach diesem Vorfall habe ich meinen Führerschein der Klasse B gemacht (20.08.2008)

Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe oder nur die regulären 2 Jahre da sich die ganze Geschichte vor meinem ersten Probezeittag ereignet hat?

VIelen Dank für alle Antworten und viele Grüße

Finsch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.09.2010, 20:50 Uhr

zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

**Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe **

Nein, hast du nicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Finsch
06.09.2010, 22:35 Uhr

zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?

Hallo zsuammen,

super vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße und gute Fahrt

Finsch

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern