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Bußgeld, Punkte, Probezeit
PornoElke
16.08.2010, 15:52 Uhr
4. mal geblitzt in der Probezeit
Hallo.
Ich bin ganz neu hier weil ich euren Rat brauch:(
Vorgeschichte:
1.) mal geblitzt mit 27 km/h zuviel. -Nachschulung
2.) mal geblitzt mit 28 km/h zuviel. -Bußgeld
3.) mal geblitzt mit 27 km/h zuviel. -Bußgeld und 4 Monate Fahrverbot
nun bin ich das 4 .) mal geblitzt worden, laut Tacho 80 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft. Ich bin immernoch in der Probezeit.
Weiß jemand was nun auf mich zu kommt?
<Carmen>
durbanZA
16.08.2010, 19:34 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Hallo!
- Hast Du bereits die Anordnung zum Aufbauseminar bekommen; hast Du daran teilgenommen?
- Hast Du bereits die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung bekommen; hast Du daran teilgenommen? Wenn ja, wie lange ist das her?
Ist das ein Schreibfehler mit 4 Monaten Fahrverbot oder wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen?
mfG
Durban
PornoElke
17.08.2010, 07:14 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
hallo, das Aufbauseminar wurde mir angeboten, man sagte aber es würde nicht viel bringen, das nächste mal wäre der Lappen dann eh wieder weg.
Nein, verkehrspsychologische Beratung nicht. Nein.
Nein, kein Schreibfehler. Führerschein wurde entzogen 4 Monate.
Mfg
Gerry3107
17.08.2010, 14:34 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Waren eigentlich alle 4 Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften ?
Na wie auch immer, nichts gelernt, spätestens nach dem 3.Mal ?
Wenn ich noch in der Probezeit wäre und dann auch schon in der noch verlängerten, das würde mir selbst schon zu denken geben, doch so manche schalten einfach ab, wenn sie dann "hochschalten"
Kann das nicht verstehen, das ist ja eigentlich schon mit "Vorsatz", wie kommt man dazu ?
MfG
PornoElke
17.08.2010, 14:44 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Wenn ich solche Texte haben wollen würde, würd ich meine Mutter fragen- Danke :)
carhol
17.08.2010, 14:46 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
ein aufbauseminar in der probezeit wird einem nicht angeboten, dazu wird man "verdonnert". wenn man da nicht hingeht, gibt man den führerschein ab.
mfg
PornoElke
17.08.2010, 15:07 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
ok, wenn aufbauseminar die Nachschulung ist. hab ich sie. wie schon erwähnt. steht alles oben,...
carhol
17.08.2010, 17:42 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
wenn du eine richtige antwort haben willst, musst du mal mit den fakten in chronologischer mal rausrücken. besonders warum dir die fe für 4 monate entzogen wurde und die fragen von @durban stehen auch noch im raum.
mfg
ps "süßer" nick, nur sollte man im strassenverkehr nicht so oft quickys machen
PornoElke
17.08.2010, 18:01 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Habe ich bereits beantwortet.
#eine Nachschulung ( Aufbauseminar) habe ich bereits gemacht.
das 2. mal wurde mir dann nur eine Verwarnung erteilt.
und das 3. mal wurde er mir für 4 Monate entzogen ( 1 Monat 3 Monate)
danach hab ich ihn wieder beantragt. das ist mehr als 1 Jahr her.
Peg
17.08.2010, 22:09 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Wenn ich mir deine "Karriere" so anschaue, und mit dieser Grafik vergleiche:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=3063&view=findpost&p=24177
solltest du nun bei Punkt "Fahreignungsgutachten erforderlich" angekommen sein.
Hast du zufällig die Daten deines FE-Erhaltes und der Verstöße zur Hand und könntest sie posten?
Zu deinem 4. Vergehen:
Hast du aus der Vergangenheit Erfahrung, wie hoch deine Tachovorauseilung ist?
Bei abgelesenen "knapp 80", einer Vorauseilung von 7 km/h und einer abgezogenen Messtoleranz von 3 km/h könntest du evtl. auf einem Zuviel von 20 km/h landen, was "nur" ein Verwarnungsgeld von 35 € mit sich bringen würde.
Peg
18.08.2010, 01:13 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
»Ihr immer mit eurer Tachovoreilung ... «
Spaßvogel ... ;o)
Wenn ich die nicht einrechnen würde und in der Stadt mit der Nadel auf 50 fahren würde, bewegte ich mich mit einer Geschwindigkeit von 44 km/h durch die Gegend. und das, wo der Klasse M Roller mit seinen 45 km/h schon als Verkehrshindernis angesehen wird.
Was wäre ich denn dann?!? O_o
durbanZA
18.08.2010, 12:25 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Also ich mutmaße mal den Ablauf:
- Erster Verstoß: Aufbauseminar absolviert.
- Zweiter Verstoß: Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
- Dritter Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis.
- Neue Fahrerlaubnis nach 3 Monaten erteilt.
- Nun erneuter Verstoß.
Ist der Ablauf so richtig?
Dann gilt folgendes:
In absehbarer Zeit wirst Du, wie Peg ganz richtig sagt, aufgefordert werden, eine positive MPU ("Idiotentest") beizubringen. Schaffst Du das, bleibt es bei den "normalen" Folgen (Erhöhtes Bußgeld Punkte). Schaffst Du das nicht, wird Dir die Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit entzogen.
Eine neue FE kann Dir erst erteilt werden, wenn Du eine positive MPU beibringst.
Die Vorbereitung auf die MPU solltest Du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die MPU ist kein "Test" mit richtigen oder falschen Antworten; zum Bestehen bedarf es intensiver Aufarbeitung des eigenen Problemverhaltens. Ein "War blöd, hab draus gelernt, kommt nicht wieder vor" reicht da nicht.
Sorry, dass ich nochmal nachfrage, aber der Ablauf ist wirklich wichtig:
Also Du hast eine neue FE mit neuem Erteilungsdatum bekommen?
mfG
Durban
PornoElke
18.08.2010, 12:37 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
@durban:
Ja genau so ist es,..
& Neue FE mit neuem Erteilungsdatum bekommen. Alles richtig.
Also kann ich den Führerschein behalten wenn die MPU überstehe?
( Um das nochmal klar zu stellen, Ich bin kein Raser der mit durchgehend 120 durch die gegend ballert, ich ziehe das Pech nur magisch an. ich war in diesem Fall auf dem Weg zu meiner Gesellenprüfung und von daher ohne ende angespannt, also "kahleberger" spar dir son Mist. -Danke)
durbanZA
18.08.2010, 13:13 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Dann ist es so, wie Peg und ich gesagt haben.
Bestehst Du die MPU, behältrst Du die FE.
Jedoch kann natürlich ein 1-monatiges Fahrverbot als Ahndung für die Ordnungswidrigkeit verhängt werden (da Wiederholungstäter). Auch wird die Geldbuße deutlich erhöht sein.
Aber wie gesagt, die MPU darfst Du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Mit solchen Aussagen:
»ich ziehe das Pech nur magisch an. ich war in diesem Fall auf dem Weg zu meiner Gesellenprüfung und von daher ohne ende angespannt« fällst Du mit Pauken und Trompeten durch!
Im Partnerforum www.verkehrsportal.de gibt es einen MPU- Bereich, in dem gerne Hilfestellung zur MPU gegeben wird. Dort tummeln sich viele, die sich mit der MPU gut auskennen, auch viele "ehemalige".
Bei Dir wird das übrigens eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.
PornoElke
25.08.2010, 12:35 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Danke erstmal für die antwort;)
bloß, man sagt ne MPU soll man nicht zu früh machen weil sie dann einen gleich durchfallen lassen..
meine frage wäre nun. Ist der Führerschein bis zur MPU weg oder darf ich ihn behalten?
oder wie geht das von statten?
durbanZA
25.08.2010, 17:51 Uhr
zu: 4. mal geblitzt in der Probezeit
Man fällt durch die MPU, wenn man nicht ausreichend darauf vorbereitet ist.
Auch nach 2 Jahren fällst Du durch, wenn Du nicht vorbereitet bist; wenn Du Dich gut vorbereitest, kannst Du natürlich auch eine frühe MPU bestehen. Das hat also nur mittelbar etwas mit der Zeit zu tun.
Der Ablauf ist folgender:
- Die Fsst wird Dir eine Frist geben, bis wann Du eine positive MPU beizubringen hast. Diese Frist ist vergleichsweise kurz.
- Schaffst Du es nicht, in dieser Frist eine positive MPU vorzuweisen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. (Also erst nach Ablauf der Frist!)
- Eine neue FE kann Dir erst erteilt werden, wenn Du eine positive MPU beibringst.
Damit Du irgendeine Chance hast, um den FE- Entzug herumzukommen, solltest Du Dich nun frühzeitig auf die MPU vorbereiten. Wenn Du erst damit anfängst, nachdem Du die Post von der Fsst hast, ist es zu spät.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte
Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?
Geld- und/oder Freiheitsstrafe
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?
Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert
Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen
Der Schienenverkehr hat immer Vorrang
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?
nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
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