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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Josh
14.06.2010, 16:23 Uhr

Telefonieren/Geblitzt/Probezeit

Ich habe folgende Frage:

Ich wurde auf dem Heimweg spät Abends geblitzt.

Das Ganze geschah Innernorts und ich war 16km/h zu schnell- konnte das kommende 70km/h Schild schon erkennen-.-

Unglücklicherweise rief mich in diesem Moment mein Vater an und fragte wo ich bleiben würde. Ich sagte nur" bin bald da- ciao"

Ich befinde mich noch in meiner Probezeit:S

Was kommt da nun auf mich zu? Spielt es eine Rolle, dass das Auto auf meine Mutter gemeldet ist?!

Bin dankbar für jede Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.06.2010, 21:02 Uhr

zu: Telefonieren/Geblitzt/Probezeit

Hallo, willkommen im Forum.

In unserem Rechtssystem kann nur der Täter, nicht ein anderer bestraft werden. Der Fahrzeughalter kann nicht für eine Tat des Fahrers bestraft werden. Deshalb macht man hierzulande nicht nur ein Bild des Kennzeichens, sondern auch des Fahrers, weil eben dieser identifiziert werden muss.

Grundsätzlich ist es so: Je schwerer der Verstoß, desto größer der Aufwand der Behörden, den wahren Fahrer zu stellen.
Bei einer Überschreitung von 16 km/h (ist der Wert vom Tacho abgelesen?), nicht nicht mal Auswirkungen auf die Probezeit hat, würde man vermutlich normalerweise pauschal ein Verwarngeldangebot an den Fahrzeughalter schicken.

Wenn der Handyverstoß dem Sachbearbeiter auffällt, ist zu erwarten, dass die sich das Bild schon näher ansehen.
Wenn dann zwischen Halterdaten und Fahrer auf dem Bild ein großer Unterschied besteht (Geschlecht, Alter), so wird die Behörde den Fahrzeughalter befragen, wer zur Tatzeit Fahrzeugfüher war.
Hat das keinen Erfolg, gibt es weitere Ermittlungsmöglichkeiten. Die Behörde hat zur Fahrerermittlung 3 Monate Zeit, dann ist die Sache verjährt.

Was der Geschwindigkeitsverstoß kostet, kannst Du mit dem Bußgeldrechner auf dieser Seite ermitteln.

Zu den Folgen des Handyverstoßes:
Ein Handyverstoß wird wie folgt geahndet:
- Bußgeld 40 Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren und Auslagen
- 1 Punkt im VZR.

Der Handyverstoß ist für Probezeitler ein sogenannter "B- Verstoß". In der PZ führen grundsätzlich 2 B- Verstöße oder 1 A- Verstoß (z.B. verbotswidriges Überholen, Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h) zur Anordnung von Probezeitmaßnahmen.
Wenn Du bisher also nicht in Erscheinung getreten bist, hat der Handyverstoß keine Konsequenzen. Bei einem erneuten B- oder einem A- Verstoß würde dann aber ein Aufbauseminar angeordnet und die PZ verlängert werden.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

Einfach weiterfahren

Sofort bremsen und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten