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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Josh
14.06.2010, 16:23 Uhr

Telefonieren/Geblitzt/Probezeit

Ich habe folgende Frage:

Ich wurde auf dem Heimweg spät Abends geblitzt.

Das Ganze geschah Innernorts und ich war 16km/h zu schnell- konnte das kommende 70km/h Schild schon erkennen-.-

Unglücklicherweise rief mich in diesem Moment mein Vater an und fragte wo ich bleiben würde. Ich sagte nur" bin bald da- ciao"

Ich befinde mich noch in meiner Probezeit:S

Was kommt da nun auf mich zu? Spielt es eine Rolle, dass das Auto auf meine Mutter gemeldet ist?!

Bin dankbar für jede Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.06.2010, 21:02 Uhr

zu: Telefonieren/Geblitzt/Probezeit

Hallo, willkommen im Forum.

In unserem Rechtssystem kann nur der Täter, nicht ein anderer bestraft werden. Der Fahrzeughalter kann nicht für eine Tat des Fahrers bestraft werden. Deshalb macht man hierzulande nicht nur ein Bild des Kennzeichens, sondern auch des Fahrers, weil eben dieser identifiziert werden muss.

Grundsätzlich ist es so: Je schwerer der Verstoß, desto größer der Aufwand der Behörden, den wahren Fahrer zu stellen.
Bei einer Überschreitung von 16 km/h (ist der Wert vom Tacho abgelesen?), nicht nicht mal Auswirkungen auf die Probezeit hat, würde man vermutlich normalerweise pauschal ein Verwarngeldangebot an den Fahrzeughalter schicken.

Wenn der Handyverstoß dem Sachbearbeiter auffällt, ist zu erwarten, dass die sich das Bild schon näher ansehen.
Wenn dann zwischen Halterdaten und Fahrer auf dem Bild ein großer Unterschied besteht (Geschlecht, Alter), so wird die Behörde den Fahrzeughalter befragen, wer zur Tatzeit Fahrzeugfüher war.
Hat das keinen Erfolg, gibt es weitere Ermittlungsmöglichkeiten. Die Behörde hat zur Fahrerermittlung 3 Monate Zeit, dann ist die Sache verjährt.

Was der Geschwindigkeitsverstoß kostet, kannst Du mit dem Bußgeldrechner auf dieser Seite ermitteln.

Zu den Folgen des Handyverstoßes:
Ein Handyverstoß wird wie folgt geahndet:
- Bußgeld 40 Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren und Auslagen
- 1 Punkt im VZR.

Der Handyverstoß ist für Probezeitler ein sogenannter "B- Verstoß". In der PZ führen grundsätzlich 2 B- Verstöße oder 1 A- Verstoß (z.B. verbotswidriges Überholen, Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h) zur Anordnung von Probezeitmaßnahmen.
Wenn Du bisher also nicht in Erscheinung getreten bist, hat der Handyverstoß keine Konsequenzen. Bei einem erneuten B- oder einem A- Verstoß würde dann aber ein Aufbauseminar angeordnet und die PZ verlängert werden.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen