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Bußgeld, Punkte, Probezeit
_Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte
Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?
Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind
Wo rechts das Parken verboten ist
In Einbahnstraßen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?
Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt
Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein
Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
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