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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chico
25.01.2010, 20:35 Uhr

Stopschild

Hi ihr Spezialisten.

Habe eine Frage bezüglich des Stopschildes. Was sind die Konsequenzen wenn man an einem Stopschild nicht komplett anhält, sondern langsam in die Straße reinfährt OHNE den Verkehr zu gefährden. Und so etwas wird doch normalerweise direkt geahndet oder?

Folgender Hintergrund, ich fuhr kürzlich aus einer Seitenstraße auf die Hauptstraße zu, diese ist eine 30er Zone. Dort standen die werten Herren in Grün und blitzen den Verkehr der Hauptstraße. Leider befand ich mich in einem mir unbekannten Ort und kannte das Stopschild nicht. Ich fuhr also wirklich ganz langsam an die T-Kreuzung und schaute einen Polizisten fragend an, ich dachte es wäre eine allgemeine Verkehrskontrolle. Dieser winkte mir aber ab, das verstand ich in dem Moment so das ich fahren kann. Habe mich natürlich trotzdem vorsichtig und umsichtig in die Kreuzung hineingetastet. Nun habe ich aber Angst das der Polizist mir was aufbrummen will.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.01.2010, 21:21 Uhr

zu: Stopschild

Hätte er das gewollt, dann hätte er Dich zwecks Feststellung Deiner Identität sicherlich angehalten.

mfG
Durban

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25.01.2010, 21:47 Uhr

zu: Stopschild

So schlau war ich auch schon, aber das Kennzeichen reicht doch dazu aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2010, 12:49 Uhr

zu: Stopschild

Allein durch das Kennzeichen, weiß ja keiner, wer gefahren ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit