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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern barkeeper79
16.11.2009, 21:08 Uhr

Wiederholungstäter

Hallo zusammen,

kurze Schilderung: Trunkenheitsfahrt 2003 mit 1,79 Promille -> Führerscheinentzug MPU etc.

Nun, leider, erneut so ein Fall: 15.10.2009 Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille voraussichtlich (Blutuntersuchung liegt noch nicht vor)

Was wird auf mich zukommen. Kostenmäßig?
Länge der Sperrfrist etc...

Vielen Dank im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
18.11.2009, 00:34 Uhr

zu: Wiederholungstäter

Na das liegt im ermässensspielraum der behörde!!!!

Aber kosten sind da das kleinste problem!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nurse
20.11.2009, 22:31 Uhr

nichts gelernt

Da scheint ja die MPU nichts geholfen zu haben?
Alkohol am Steuer ist ein absolutes "no go".
Vielleicht mal eine Beratung in einer Suchtambulanz einholen?
Gut gemeinter Rat von mir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:50 Uhr

Kein Ermessen!

Hier hat die Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen. Es ist die zweite Fahrt unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Promillewerte spielt keine Rolle. Nach § 13 Nr. 2 b FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde vor Neuerteilung eine MPU anordnen.

Sperrfrist und Geldstrafe liegen im Ermessen des Tatrichters und entziehen sich meiner Kenntnis. Die Sperre beträgt jedoch mindestens 6 Monate. Ich würde mich so auf 30 Tagessätze einrichten. Die Höhe der Tagessätze berechnen sich aus deinen Bruttoeinkünften.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Warnblinklicht einschalten

Geschwindigkeit sofort verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten