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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reinberger90
16.11.2009, 14:49 Uhr

Fahren über Fahrstreifenbegrenzung

Guten Tag Leute!

Ich möchte euch ein Szenario mitteilen, was mir nicht so klar ist.

Es geht um eine Ordnungswidrigkeit (fahren über eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295))

Person A = Fahrer (Alter 18, Probezeit)
Person B = Polizist (auf Motorrad) 1 Person
Person C = unbeteiligter Autofahrer


Person A fährt außerorts (Tempolimit 70) in der Nacht mit Tempo 70 auf einer sehr breiten Bundesstraße.
Vor Person A fährt Person C und hinter Person A fährt Person B.
Person A setzt zu einem Überholvorgang an und überquert die gestrichelte Linien.
Beim Überholen kommt eine Fahrstreifen Begrenzung und Person A kann nur darüber fahren, da Person C rechts neben ihm ist.
Szenario (Straße):
--------------------------------------------------

gegenverker <-- <--
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |||||(sperrfläche)
person B :-: person A :-: person C :-: --> -->
--------------------------------------------------



Person A konnte Sperrfläche nicht erkennen und wird nach dem Überholvorgang von Person B angehalten.
Person B nimmt Personalien auf aber Person A muss nichts unterschreiben.

Nach 3 Wochen bekommt Person A einen Bußgeldbescheid von 200 euro und 4 Punkte.

Person A fragt sicht natürlich nun Einspruch einzulegen oder es verschwendete Energie ist.

Pro
nur 1 Polizist
keine Beweise nur Aussage

Contra
Polizist = hohe Glaubwürdigkeit

Wie sind eure Meinungen
Mit freundlichen Grüßen
reinberger90

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.11.2009, 17:05 Uhr

zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung

gelegentlich mal tante salesch oder richter a. hold im fernsehen schauen, dann würdest du nicht so einen .... schreiben.
"nur 1 Polizist", selbst wenn es meine putzfrau gewesen wäre, würde man ihr mehr glauben als dem beklagten, weil ein zeuge nicht lügen darf.

der überholvorgang hätte vor den linie abgeschlossen sein müssen, wenn er die nicht sehen konnte, hätte er nicht überholen dürfen.

dein Thread war schon reine ernergieverschwendung.

zahlen und lächeln

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.11.2009, 19:53 Uhr

zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung

Hallo Reinberger, willkommen im Forum :)

Was für ein Tatbestand wird denn genau vorgeworfen?
Befand sich an der Stelle ein Überholverbot?

Vor Gericht ist der Richer frei in der Würdigung der Zeugen.
Wenn die Aussage des Zeugen nicht widersprüchlich ist, und weiter kein Grund ersichtlich ist, weshalb dieser lügen sollte, steht die Tatsache, dass diese Aussage einziges Beweismittel ist, einer Verurteilung nicht entgegen.

Carhol, mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Schon, weil die genannte Strafe überhaupt nicht mit dem entsprechenden Tatbestand im Bußgeldkatalog vereinbar ist, halte ich diesen Thread nicht für "Energieverschwendung".

Im Übrigen denke ich, dass die einschlägigen Gerichtssendungen auf RTL und Sat1 nicht zur notwendig zum Mindestbildungsstandart gehören.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.11.2009, 04:17 Uhr

zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung

warum ?
19.1 plus verwaltungsgebühr passt doch .

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2009, 18:55 Uhr

zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung

Der TE sollte mal die Frage von durban beantworten, was ihm genau vorgeworfen wird, denn das bloße Überfahren der Linie (ohne jede Gefährdung) kann nicht 200 Euro kosten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reinberger90
17.11.2009, 20:19 Uhr

Fahren über Fahrstreifenbegrenzung

Kp wieso jemand sich hier aufregt xD

Es wird eben vorgeworfen das ich den Gegenverkehr gefährden hätte können (weit und breit kein Gegenverkehr) und bin dabei über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren.

Aber ich bin doch nich Houdini und kann sehen das plötzlich auf dieser riesigen Bundesstraße eine riesige Fahrbahnbegrenzung kommt.

Und ja ich fand es auch krass das es genau 173,80 euro kostet.
Meine Freundinn saß auch im auto, und kann eben auch bezeugen das in der Dunkelheit das nicht sichtbar war.

Ich bin nicht zu schnell gefahren nicht rasant und hätte niemals dort jemanden gefährden können abgesehen davon das die Straße für 4 Fahrstreifen gereicht hätte...

Schöne Grüße
reinberger90

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2009, 20:55 Uhr

zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung

Gefährdung des Gegenverkehrs ohne Gegenverkehr ist nicht möglich. Wenn du dir deiner Sache sicher bist, würde ich Einspruch einlegen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen