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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Steven2009
12.10.2009, 12:54 Uhr
Geblitzt in Probezeit nach ASF...
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage und zwar bin ich in der Probezeit in der Ortschaft mit 24km/h zu schnell geblitzt worden in 2007.
Die Folgen waren klar, die Bußgeldstrafe, die Teilnahme am Aufbauseminar, und die Verlängerung der Probezeit und 1 Punkt.
Nun meine Frage eben bin ich erneut (sonst ist nichts passiert) geblitzt worden, ich sage jetzt mal mit "Absicht" vorsichtshalber es waren ab 21km/h zuviel (Kann gut sein, dass das darunter is, dann hat das keine weiteren Folgen außer das Verwarngeld, ist mir bekannt).
Nun aber die Frage, gut das würde dann 80 EUR kosten usw 1 Punkt.
Jetzt meine Frage: Es wird ja auch dann einen Brief geben wo "die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird". Nun habe ich die Frage, wenn man dieser "Einladung" nicht nachkommt, wird dann der Führerschein entzogen oder mit welchen Konsequenzen habe ich dann zu rechnen?
(Das "ASF" war ja NICHT freiwillig, da wäre der FS weg gewesen, wenn ich nicht daran fristgerecht teilgenommen hätte).
Es geht mir nur darum jetzt ob das nun Pflicht ist oder nicht.
P.S. Das ich nun SEHR (!) aufpassen muss ist mir klar.
Danke schonmal im Voraus für Hilfe....
MfG
Steven2009
05.12.2009, 23:21 Uhr
zu: Geblitzt in Probezeit nach ASF...
...meine Frage nun, also es war ein Mobiler Blitzer (lilafarbener Opal Astra) und bisher ist nichts gekommen...
=> wie lange dauert es denn, bis ich mit einem Brief zu rechnen habe?
Und meine andere Frage, nur für den Fall, dass der Brief nach dem 10.01.2010 kommen sollte (dann wäre es 3 Monate her)...Kann man dann dagegen vorgehen? (wegen Verjährung usw.)
Danke für Hilfe.
durbanZA
06.12.2009, 14:29 Uhr
zu: Geblitzt in Probezeit nach ASF...
Wie lange ein Brief kommt, ist unterschiedlich, und hängt bspw. auch von der Auslastung der Behörde ab.
Wie Du schon richtig sagst, hat die Behörde drei Monate Zeit, den Fahrer zu ermitteln.
Relevant dafür ist jedoch nicht der Zugang der Post beim Betroffenen, sondern die Anordnung der Anhörung (oder der Bußgeldbescheides).
Richtig aufatmen kannst Du daher so ab 3 Monaten und 14 Tagen.
Sollte dann etwas kommen, kannst Du Dich entspannt als Fahrer bekennen, denn die Tat ist verjährt.
kleinjessy
07.12.2009, 19:32 Uhr
Hillllllfe
Hallöchen zusammen
Hab da ein kleines problem...Wurde anfang dieses Jahres geblitzt,musste dann zahlen und ein Aufbauseminar machen...
Heute war ich so in Gedanken vertieft und hab ned auf mein tacho geachtet bis es geblitzt hat..
Ich war innerorts unterwegs...Und ich weis grad echt ned wie schnell ich war,deswegen meine frage...Also das auto ist auf mich zugelassen,aber wenn das foto ned so eindeutig ist,kann MAN dann eine andere person benennen,dass sie es war????
Weil ich hab keine lust meinen lappen abzugeben da ichauf mein auto angewiesen bin...
Und zum Thema """verkehrspsychologischen Beratung"""" muss ich denn dahin oder kann ich sagen nein mach ich ned zahl den mist und gut ist??????
Ich hoffe auf antworten...
carhol
07.12.2009, 21:34 Uhr
zu: Geblitzt in Probezeit nach ASF...
Eine andere person benennen ist eine straftat, macht die sache also nur noch schlimmer. zur beratung braucht man nicht, beim nächsten a-verstoßß ist die karte definitiv weg.
mfg
kleinjessy
07.12.2009, 22:19 Uhr
Hillllllfe
Danke sehr....
Und was ist wenn ich nen punkt kassier...bekomm ich den punkt und die geldstrafe und dann hat sich es erledigt?!? denn bin ja noch in der probezeit
carhol
08.12.2009, 10:05 Uhr
zu: Geblitzt in Probezeit nach ASF...
dann kommt das schreiben mit der freiwilligen beratung. beim nächsten punkt ist die karte dann weg.
mfg
kleinjessy
17.03.2010, 21:20 Uhr
Hmmmmm
Hallöchen zusammen..
Ich bins mal wieder..
Frage!!??
Also ich wurde am 06.12.2009 geblitzt( ich bin der meinung das ich geblitzt wurden bin) und ich habe immer noch keinen bescheid.
Normalerweise hätte ich ja schon längst bescheid haben müssen..Die Ablauffrist wäre ja 06.03.2010 gewesen wo sie mir bescheid geben hätten müssen..
Meine Frage nun wenn ich jetzt doch noch post bekommen sollte,kann ich dann dagegen angehen??????
Danke schonmal im vorraus!!!
durbanZA
18.03.2010, 13:59 Uhr
zu: Geblitzt in Probezeit nach ASF...
Bis zum 6.3. hätte ein Anhörungsbogen gegen Dich angeordnet sein müssen.
Es hätte also beispielsweise genügt, wenn der Anhörungsbogen am 4.3. angeordnet, am 5.3. erlassen (Das ist das Datum, das auf dem Bescheid steht) und am 7.3. bei Dir angekommen wäre.
Es wäre also möglich, dass rechtzeitig ein Bescheid angeordnet wurde, der irgendwo auf dem Postweg liegen geblieben ist.
In diesem Fall rechnet man noch 14 Tage Postlaufzeit hinzu, bis man wirklich auf der sicheren Seite ist.
An Deiner Stelle würde ich also ab dem nächsten Montag entspannt aufatmen.
Gruß
Durban
kleinjessy
18.03.2010, 22:18 Uhr
Hmmmmm
Ok dann warte und hoffe ich mal bis nächsten Montag das nichts kommt...
Ich danke dir Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte
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