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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bnta
03.07.2009, 11:20 Uhr

Illegales Straßenrennen

Hallo,

Ich habe ein riesen Problem. Aus Dummheit und sonstigen Gründen war ich so blöd und bin ein illegales straßenrennen mit nem kumpel gefahren. Die idee kam ganz spontan. es war am nachmittag und wir standen an einer langen verlassenen straße wo kein mensch zu sehen war und auch sehr selten befahren war....also haben wirs gemacht. Ich möchte keineswegs bestreiten dass das unverantwortlich und idiotisch war. Aber das kann ich jetzt nicht mehr ändern.
Jedenfalls wurden wir kurz danach von der polizei angehalten und die haben uns eine strafanzeige gegeben... meine frage ist, was muss ich jetzt erwarten?
Leider bin ich noch in der probezeit.
Vorstrafen hatte ich bis jetzt noch keine.
also was kommt jetzt auf mich zu??

mfg bnta

ps. ich kann es nicht verübeln, dass eine kritik zu meinem fall abgegeben wird, jedoch möchte ich darum bitten diese weg zu lassen, da es mir aufrichtlich leid tut...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.07.2009, 22:13 Uhr

zu: Illegales Straßenrennen

Wenn es wirklich eine Strafanzeige (Straßenverkehrsgefährdung) geben sollte, wirds richtig teuer und du kannst einen längeren Fahrerlaubnisentzug einplanen... Dazu müsstest du aber grob verkehrswidrig gefahren sein und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.

Wenn du "nur" an einem Rennen teilgenommen hast, ist das eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Der Regelsatz liegt hierfür bei 400 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.

In beiden Fällen musst du zum Aufbauseminar und deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keine Ahnung
18.07.2009, 18:25 Uhr

zu: Illegales Straßenrennen

Bist Du sicher, dass es sich dabei "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt? Einige Straßenverkehrsdelikte sind abstrakte Gefährdungsdelikte, so dass es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt, auch wenn "nichts passiert".

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

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