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Bußgeld, Punkte, Probezeit
--FloridaLady--
10.06.2009, 13:08 Uhr
in der probezeit geblitzt
hallo!!!gestern war ich mit ner freundin mit auto unterwegs..sie vor mir...so sie wusste den weg nciht mehr...ruft mich an...joa..davor landstraße 80km/h..und denn sind wir in den ort rein(weiterhin mit 80) und sie wurde geblitzt und ich noch am bremsen,aber auch geblitzt(denke so 70km/h) und denn noch handy am ohr..und probezeit..
was passiert nun?!?danke..
FLiszt
10.06.2009, 13:43 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
nun, du wirst festgenommen, ausgepeitscht und drei tage lang auf dem marktplatz angekettet, wo du von der lokalen bevölkerung beschimpft, bespuckt und mit gegenständen beworfen wirst. stell dir doch nur mal vor, ein kind hätte da gespielt wo du mit 80 und händi entlang rast!!
desweiteren rechnet dir der bußgeldrechner (hier auf dem server) die 20km/h übertretung, und ob das hendy auf dem foto wohl zweifelsfrei als solches erkennbar ist... also gibt ja leute, die halten sich einen alten knochen ans ohr, damit das wetter schön wird... oder einen ipod... können sie zweifelsfrei belegen, dass das, was meine mandantin ans ohr hält, ein handy ist?....
Drummer
10.06.2009, 13:49 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung, 20 km/h zuviel innerhalb geschlossener Ortschaften, gibt´s Zitat Bußgeldrechner Fahrtipps:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
35 Euro (plus Verwaltungsgebühren)
Folgen für die Probezeit: Mit fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen im Rahmen der Probezeit muss wegen dieses Verstoßes nicht gerechnet werden, da Verwarnungen unter 40 Euro grundsätzlich nicht im "Flensburger" Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert werden.
Beim Handyvergehen verweise ich Dich einfach mal auf dieses Seite:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/handyverbot
.php
Major König
10.06.2009, 18:40 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Ist es aber nicht so, dass man nicht für 2 Vergehen gleichzeitig bestraft werden kann sondern immer nur für eines und dabei zählt dann automatisch das schlimmere? Dies wäre dann das Telefonieren was eben 40 Euro kostet und nen Pünktchen bringt.
carhol
10.06.2009, 20:45 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
.. was aber in diesem fall nicht zum aufbauseminar und pz verlängerung führt da es nur ein b-verstoss ist.
mfg
durbanZA
10.06.2009, 20:53 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
» Ist es aber nicht so, dass man nicht für 2 Vergehen gleichzeitig bestraft werden kann sondern immer nur für eines und dabei zählt dann automatisch das schlimmere? «
Nein. Bei zwei selbstständigen Handlungen liegt Tatmehrheit vor, sodass beide Verstöße einzeln geahndet werden, § 20 OwiG; zur Tateinheit § 19 OwiG.
--FloridaLady--
10.06.2009, 20:58 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Aber kann ich das Handy nicht abstreiten?!
Peg
10.06.2009, 21:30 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Wie willst du das machen? Das Ding hattest du doch in der Hand - und ist somit auf dem Bild.
Nicht einmal die Uhrzeit hättest du von ihm ablesen dürfen.
Allein das reicht für ein Knöllchen aus.
durbanZA
10.06.2009, 21:42 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
» Aber kann ich das Handy nicht abstreiten?! «
Es existiert doch ein Beweisbild...
--FloridaLady--
11.06.2009, 12:00 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
sagen das es ein Diktiergerät war...das soll schon öfter geklappt haben?!
durbanZA
11.06.2009, 14:42 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Ganz ehrlich, wenn Du Richterin wärest, würdest Du das glauben?
FLiszt
11.06.2009, 17:15 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
zum glück geht es hier nicht um glauben, sondern um zweifelsfrei nachweisen können.
wäre ich in der situation, würde ich steif und fest behaupten mir einen mp3 player ans ohr gehalten zu haben... "bin musiker, musste mir auf dem weg zur probe noch ein paar songs raushören"...
durbanZA
12.06.2009, 14:06 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
» zum glück geht es hier nicht um glauben, sondern um zweifelsfrei nachweisen können. «
Aber natürlich geht es ums Glauben.
Zum Freispruch genügt nicht, dass Du Dir irgendeine schwer widerlegbare ausdenkst.
Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung. Wenn er zu dem Schluss kommst, die Geschichte sei eine Schutzbehauptung, dann muss er Dir nicht glaiben.
FLiszt
12.06.2009, 15:46 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
»...und der MP3 Player hat einen eingebauten Lautsprecher ...lach...wer soll sowas glauben ? «
Weiss ja nicht was du fuer MP3 Player verwendest... aber meiner HAT eingebaute Lautsprecher (iPod touch), die ich auch haeufig verwende.
»Wenn er zu dem Schluss kommst, die Geschichte sei eine Schutzbehauptung, dann muss er Dir nicht glaiben.«
Klar muss er nicht. Es steht natuerlich jedem Richter frei, einfach aus einem dunklen kaum erkennbaren Gegenstand einfach ein Handy zu machen...
Allerdings muss er sich dann mit einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung auseinandersetzen, waehrend sein Willkuerurteil von der naechsten Instanz einkassiert wird.
Nochmal: Das Benutzungsverbot bezieht sich ausschliesslich auf Mobiltelefone, nicht auf CB oder Handfunkanlagen, geschweige denn auf Diktiergeraete, iPods, Navis oder alte Knochen (StVO Par.23 Abs. 1a).
Ich und andere haben das schon mehrfach erfolgreich vor Gericht durchgezogen. Haette der Gesetzgeber "dunkle schwer erkennbare Gegenstaende" gemeint, stuende "dunkle schwer erkennbare Gegenstaende" im Gesetz - es steht aber "Mobiltelefone" drin.
durbanZA
12.06.2009, 16:37 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
» Allerdings muss er sich dann mit einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung auseinandersetzen, waehrend sein Willkuerurteil von der naechsten Instanz einkassiert wird. «
Nicht durch jedes materiell oder rechtlich falsche Urteil macht sich ein Richter der Rechtsbeugung schuldig; das würde ja bedeuten, das jedes von einer höheren Instanz einkassierte Urteil zu einem Rechtsbeugungsverfahren führen müsste.
"In dubio pro reo" bedeutet nunmal nicht, dass die StA jede aufgestellte Behauptung eines Angeklagten stichfest widerlegen muss.
Entscheidend ist, wovon der Richter überzeugt ist. "Überzeugt" bedeutet damit nicht, dass die Schuld des Täters zu 100% erwiesen sein muss. Es muss nicht jeder Zweifel ausgeräumt sein; die Zweifel dürfen nur nicht erheblich sein. Bei erheblichen Zweifeln muss zu Gunsten des Angeklagten entschieden werden.
Das Bild muss kein Beweis sein. Wenn sich insgesamt ergibt, dass alle anderen Alternativen unrealistisch sind, reicht es für eine Verurteilung.
FLiszt
12.06.2009, 17:12 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
ich habe ja auch nicht geschrieben, daß der richter in so einem fall zwingend der rechtsbeugung für schuldig befunden würde. aber er hätte sich sicherlich mit dem vorwurf auseinanderzusetzen, weil ich als betroffener bürger sicherlich der meinung wäre daß in einem so krassen fall der willkür eine dienstaufsichtsbeschwerde allein nicht ausreicht, sondern zusätzlich eine entsprechende strafanzeige nötig ist.
wenn auf einem radarfoto (!) zu erkennen ist dass sich ein fahrzeugführer einen gegenstand ans ohr hält, und der richter das mal eben zu einem handy definiert um "benutzung eines mobiltelefons" daraus zu konstruieren, ist der rahmen der bei gericht zulässigen phantasie wohl deutlich überschritten, da brauchen wir über (erhebliche) zweifel und mangelnde sinnvolle alternativen wohl kaum noch diskutieren.
Ellysa
12.06.2009, 18:43 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Ich lach mich hier gleich tot. Ehrlich.
Mal eben ein Handy daraus zu konstruieren... also wirklich, 99% der Leute, die mit einen Gegenstand am Ohr geblitzt werden, werden ein Handy in der Hand haben. Ist nun mal so.
Peg
12.06.2009, 20:56 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Wäre es dem Gericht (Staatsanwalt) -wenn es denn soweit kommen sollte- nicht ein Leichtes, die Zeit der ein- und abgehenden Gespräche im Handy des Angeklagten zu belegen?
Das Ganze gepaart mit der mitlaufenden Uhr des Blitzers......
Da wird am Ende ein bezahltes Handy-Knöllchen (selbst samt Asf) billiger sein, als die Prozesskosten.
FLiszt
13.06.2009, 13:44 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
so einfach sollte es nicht funktionieren, sofern unser rechtsstaat noch halbwegs funktioniert.
der beschuldigte muss diese daten nicht herausgeben. das gericht könnte zwar das handy beschlagnahmen, und versuchen das passwort per beugehaft zu erzwingen, dies scheitert jedoch, wenn nicht an der standhaftigkeit des beschuldigten, so doch an der verletzung der verhältnismäßigkeit.
die telefongesellschaft darf die daten (aus der vorratsdatenspeicherung) nicht herausgeben. das wollen die zwar gerne, aber glücklicherweise ist unser verfassungsgericht noch halbwegs bei sinnen und hat dem einen riegel vorgeschoben. telefonieren am steuer ist kein terrorismus.
solange der beschuldigte nicht einräumt "ja ich habe telefoniert" oder das radarfoto so hochauflösend ist, dass ein handy deutlich zu erkennen ist, kann hier nach unserem recht eigentlich keine verurteilung erfolgen.
glücklicherweise.
drogenixgut
18.06.2009, 16:29 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
also hier ist das Handy dringend zu leugnen (am Ohr gekratzt Druckausgleich....)am besten keine Angaben,denn es würde gut zum Verstoss passen durch gespräch abgelenkt!! aber wie hier schon richtig erötert wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nur zu der Ahndung des Tempo verstosses kommen.
Ich würde dich mit einer runde auf dem Nürburgring bestrafen mit der Auflage unter 8min und mit handy ansonsten lappen wech:-)
--FloridaLady--
01.07.2009, 13:28 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
haha witzig...
also es is rausgekommen..71km/h und handy am ohr.. insgesamt für "normalos"(ohne probe) 120euro und 2pkte.... bloß für fahranfänger?!?mhm..mal schaun..
durbanZA
01.07.2009, 13:56 Uhr
zu: in der probezeit geblitzt
Bei Fahranfängern ändert sich nichts an der Strafe.
Jedoch wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet (wegen des Geschwindigkeitsverstoßes).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Vorfahrtstraße
Kraftfahrstraße
Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte
Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?
0130
110 oder 112
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