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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CHRISSI89
24.02.2009, 20:00 Uhr

Brauch Eure HILFE!!!!

Hallo ihr!

Also ich hab folgendes Problem: ich wurde heute außerorts geblitzt! ich glaub ich hatte so knapp 20 über (es war 80 erlaubt). Leider, leider bin ich noch in der Probezeit! Meine Frage ist jetzt, wie lange muss ich auf den Brief warten?! Manche sagen nach 2 Wochen, andere wieder so 3 Monate! das verwirrt mich! Könnt ihr mir da irgendwie weiter helfen? Wäre Euch sehr dankbar. ;-)

Chrissi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.02.2009, 14:14 Uhr

zu: Brauch Eure HILFE!!!!

Wenn du aber die Frage gestellt hast, weil du gaaaanz, ganz schnell wissen willst was dich an Strafe erwartet, dann klicke dich mal da rein
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index
.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CHRISSI89
26.02.2009, 18:24 Uhr

zu: Brauch Eure HILFE!!!!

Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu warten. tja, da hab ich einbisschen zuviel Pech gehabt! trotzdem danke, ihr zwei! :-)

Chrissi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren