Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mellymaus_86
23.01.2009, 21:33 Uhr

schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

hallo ihr lieben,
brauche dringend eine info.

ich habe seit einem halben jahr meinen führerschein, also frisch auf probe.
als neulich der große winter da war, war ich wohl zu schnell und bin im graben gelandet(scharfe kurve).
wusste nicht wie ich raus kommen soll, außerdem dachte ich ich muss polizei rufen, für versicherung, falls ein schaden entstand.
habe also polizei gerufen.die kamen, haben festgestellt, dass kein schaden da war.
heute hab ich plötzlich post bekommen:
tatfolge:
das fahrzeug kam auf der mit schnee bedeckten fahrbahn nach einer rechtskurve nach links von der straße ab. es entst. kein schaden.

ORDNUNGSWIDRIGKEIT:
geldbuße 50€, gebühr20€,verwaltung 3,50€
macht 73,50€
punkte nach rechtskraft: 03

wegen nichts, die haben mir nicht mal geholfen, auch im graben entstand kein schaden, die können nichtmal beweisen, ob ich zu schnell war, es war glatt, ich hatte winterreifen...

nun ja, geld und punkte hin oder her...
aber WAS IST MIT DEM FÜHRERSCHEIN??
PROBEZEIT?AUFBAUSEMINAR?KOSTET?

hilfe bitte genaue antworten.

vielen lieben dank,
melly

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg*
23.01.2009, 22:01 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

Der Vorwurf wird wohl "Nicht angepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge" (oder so ähnlich) lauten.
Wobei "nicht angepasst" was anderes ist als "schneller als erlaubt".
Trotzdem bist du damit Gewinner der ganzen Probezeitpalette.
Nicht immer erweisen sich Polizeibeamte als Freunde und Helfer.
Aber ob diese gewonnene Erfahrung das Kommende wieder ausgleicht? :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.01.2009, 22:13 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

"die" brauchen nicht zu beweisen das du zu schnell warst, das hast du schon selber gemacht. sonst wärst du ja nicht im graben gelandet.
4 jahre probezeit und aufbauseminar, führerschein darfst du behalten.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mellymaus_86
23.01.2009, 23:03 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

vielen dank für eure schnellen - leider nicht sehr erbaulichen - antworten.

zum thema freund und helfer:
so schnell werd ich "die" sicher nicht wieder anrufen. das ist mal ganz klar.
ich war wirklich nicht schnell, ich wusste, das die strecke kurvig ist und bin langsam gefahren, hab einfach an der falschen stelle gebremst...
aber war das nicht strafe genug, dass ich da im graben saß?spät abends...
irgendwie versteh ich das nicht richtig, denn ich habe keine geschindigkeitsbegrenzung überschritten, und ich bin echt nicht schnell gefahren, und es ist nichts passiert....
und was ist angepasst?....
das ist unfair.

trotzdem danke,
machts gut

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg*
23.01.2009, 23:45 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

Ich glaube dir, dass du nicht schnell gefahren bist,Mellymaus. Doch können auch 15 km/h zu viel sein -trotz 50er-Schild.
Gucke mal hier
http://www.code-knacker.de/punktekatalog.htm
unter der Nr. 8 8.1 nach.

Kopf hoch, habe schon häufig gehört, dass bei den Kursen eine humorig/gelöste Stimmung herrscht.
Könnte also NOCH schlimmer sein.... ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hollywood
23.01.2009, 23:49 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

Fuck off das Seminar. Da würd ich das Geld lieber für Besseres ausgeben. Im Winter rutscht man nunmal in nen Graben, man kann ja auch nicht dauernd schleichen. Schwarz fahren für ne Weile geht schon.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg*
24.01.2009, 00:12 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

Ach Hollywood....
in den letzten knapp vier Monaten hast du hier deutlich mehr Schlaues veröffentlicht als heute ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
24.01.2009, 14:18 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

ich glaub das der vorwurf eher darauf hinausläuft das du über die andere fahrbahn gekommen bist und dadurch eine gefährdung hätte entstehen KÖNNEN!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.01.2009, 18:42 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

StVO § 3 Geschwindigkeit

(1) "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Die Beherrschung des Fahrzeugs ist nicht gelungen. Keine Anpassung der Geschwindigkeit an die Strassen- und Wetterverhältnisse, von einer Anpassung der Geschwindigkeit an die persönlichen Fähigkeiten ganz zu schweigen.

Vor diesem Hintergrund und ohne entstandenen Schaden sind 50 Euro Bußgeld und drei Punkte doch günstig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg*
24.01.2009, 20:32 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

Ich glaube, dass sich mellymaus einfach darüber ärgert, dass sie die Polizei informierte, obwohl sie doch "nur" in einen Graben rutschte.
Ein Anruf zum Abschlepper hätte durchaus gelangt - und sie hätte sich ne Menge Ärger, Kosten und Zeit gespart.
Weil sie alles richtig machen wollte, hat sie sich erst richtig reingeritten.

Bei uns gibt es eine Straße, die gern als Zufahrt zur BAB "durch die Walachei" genutzt wird. Wenn irgendwo Fahrzeuge wegen Glätte in den Graben kommen, DANN dort!
Der anwohnende Bauer verdient sich an den Glatteismorgen mit seinem Trecker ne "goldene Nase" weil er das "Rausschleppen aus Nettigkeit" sofort anbietet, sobald er jemanden im Graben entdeckt.
Natürlich nicht, ohne den Hinweis vom Stapel zu lassen, was die Polizei nehmen wird, wenn sie den "Grabenlieger" entdeckt.... *flööt*

Mein Mann hat dem Landwirt auch schon den Obolus entrichtet.
Der Satz, der sich unter den Nutzern der Straße längst rumgesprochen hat, liegt bei 25 Euro.
Dafür wird der Wagen aus dem Graben gezogen und noch ein paar Meter aus der Kurve geschleppt.Oft gesellt sich schon der 2. und auch 3. Ausrutscher dazu, während der Bauer noch den ersten am Haken hat.
Ein Trinkgeld gegen das, was mellymaus zu entrichten hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
24.01.2009, 21:04 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

Wenn ein PKW im Graben liegt ist das schon ein Indiz für zu schnelles Fahren.
Aber es gibt doch auch noch andere Gründe:
falsch gelenkt oder gebremst aus Unerfahrenheit, ausgewichen, geblendet, ....
Was genau war, das weiß nur der Fahrer selbst.
Wenn es nicht überhöhte Geschwindigkeit war, sondern eine andere Ursache, so kann das durchaus der Behörde dargelegt werden. Deshalb auch der Anhörungsbogen.
Und es kann auch rechtlicher Beistand zugezogen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
25.01.2009, 09:53 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

Ich kann aber auch nicht verstehen warum "mellymaus_86" nicht einfach den ADAC etc. angerufen hat und fertig.

:Zitat:
wusste nicht wie ich raus kommen soll, außerdem dachte ich ich muss polizei rufen, für versicherung, falls ein schaden entstand.
:Zitat ende:

Was soll denn kaputt gegangen sein ??? Der Graben ??? *kopfschüttel*
Oder wolltest du für deine KFZ-Vollkasko das die Polizei den Schaden aufnimmt ???
Ansonsten kann ich das Verhalten nicht so ganz nachvollziehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.03.2009, 11:53 Uhr

zu: schnee-glatt-graben-probezeit!!??!!

was meinst du wie verarscht sich der besitzer des gartentores fühlt wenn alle die es zerhämmern einfach abhauen.
ausserdem hast du doch bewiesen das du dein auto nicht sicher führen kannst, aufbauseminar tut da schon not und strafe muss auch sein.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist Folge zu leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?

In höheren

In niedrigeren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Bremsanlage

- Fahrbahnoberfläche