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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mauselle89
09.12.2008, 18:15 Uhr

Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

Hallo alle zusammen,
ich habe da ein Problem und zwar, habe ich letztes Jahr im Dezember einen Unfall gebaut (ein ganz kleiner nur) und deswegen hätte ich ein Aufbauseminar machen sollen. Leider habe ich das aber nicht fristgerecht geschafft und ein (netter) Mann vom Amt hat meinen FS abgeholt. Ich musste ihn drei Monate abgeben und nun habe ich erfahren, dass ich ihn neu beantragen muss und das nochmal etwa 4-6 Wochen dauert. Jetzt sind die drei Monate allerdings rum und ich wollte wissen ob ich, wenn ich den FS beantrage vll. eine Chance habe einen vorläufigen FS zu bekommen, da ich mein Auto eigentlich dringend brauche. Ich hoffe ich bekomme schnell Antwort. Mfg mauselle89

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.12.2008, 08:36 Uhr

zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

Hmm...
War das jetzt ein Führerscheinentzug (Fahrverbot), oder wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen?
Normalerweise dauert ein Fahrverbot 1-3 Monate und dann wird der Führerschein natürlich nicht vernichtet, sondern beim Amt aufbewahrt! Daraus resultiert, daß man nach dem Fahrverbot seinen Führerschein einfach wieder zurück bekommt! So kenne ich das!
Ich würde mich, bzw. das Amt jetzt fragen, wo denn mein Führerschein hingekommen ist?
Und wenn das Fahrverbot schon abgelaufen ist, also abgegolten ist, würde ich auf jeden Fall einen vorläufigen beantragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.12.2008, 09:29 Uhr

zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

Eine Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug ist nur dann möglich, wenn das Aufbauseminar besucht wurde. Ohne die Teilnahmebescheinigung kannst Du Dir den Weg zum Amt sparen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.12.2008, 12:47 Uhr

zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

@Drummer: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am Aufbauseminar in der Probezeit wird die FE entzogen und eine Sperrfrist von (idR) drei Monaten angeordnet.

Der findige Kandidat beantragt die FE gleich bei der Abgabe, da Neuantrag bereits drei Monate vor Ende der Sperrfrist möglich ist.

@Mauselle: Du bist im Moment nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, Dir wird eine völlig neue FE erteilt.
Die vorläufige Erteilung iVm einem provisorischen Führerschein ist nicht möglich.

Das Aufbauseminar hast Du inzwischen gemacht?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Kindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw

Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Als Geradeausfahrer immer durchfahren