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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Deno
20.09.2008, 12:41 Uhr
Ich weis net mehr weiter...Punkte bekommen in Probezeit(...)
Hallo Leute,
brauche echt Hilfe. Habe eben grade ein Bußgeldbescheid der Stadt Frankfurt am Main bekommen, in dem eine Forderung von 154,20€ drin ist, außerdem will man mich mit 3 Punkten beglücken.
So, nun die Vorgeschichte:
Am 11.04.2008 wurde ich mit dem Roller von der Polizei angehalten (nach dem sie mehrmals an mir vorbeigefahren sind). Als die netten Grünen ausgestiegen sind und nach längerer Unterhaltung, sich dafür entschieden haben mir den Roller wegzunehmen, wurden nach längerer Zeit Mängel am Lenkkopflager und Lenksäule festgestellt. So weit, so gut.
Ich bin mit dem A1 "Lappen" unterwegs.
Den Roller habe ich nach ca. 2 Monaten wieder bekommen.
In der zwischenzeit habe ich meinen Autoführerschein Klasse B erworben, das war am 21.05.2008 (Aushändigung des Führerscheins).
So nun bekomme ich gerade eben, ein Schreiben in dem die Rede von 3 Punkten im Verkehrszentralregister nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist.
Muss ich mir jetzt sorgen um meinen Führerschein machen? Weis echt net mehr wen ich fragen soll. Mache mir riesen Sorgen was meinen Führerschein angeht.
Hier noch mal die Details:
25.04.2006: Erwerb der Klasse A1 (2 Jahre Probezeit)
07.07.2006: Mit 16 Jahren alkoholisiert Auto gefahren. Gerichtliche Verwarnung erhalten.
11.04.2008: Beschlagnahmung meines Rollers.
21.05.2008: Erwerb der Klasse B nach Teilnahme an einem Seminar für Alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (3 Jahre Probezeit, da 2 Jahre verlängerung wegen Vorgeschichte. In der zwischenzeit schon 1 Jahr abgelaufen) Seit der Vorgeschichte auf keine Art und Weise aufgefallen. Und die "Kinderdummheit" war der Tag an dem ich das erste und letzte mal Alkohol konsumiert habe.
20.09.2008: Was nun??
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen und dass Ich Euch nicht auf die Nerven gehe.
Schöne Grüße
carhol
20.09.2008, 12:47 Uhr
zu: Ich weis net mehr weiter...Punkte bekommen in Probezeit(...)
zahlen und lächeln und in zukunft brav sein.
deinen führerschein darfst du (noch) behalten.
mfg
Deno
20.09.2008, 12:54 Uhr
zu: Ich weis net mehr weiter...Punkte bekommen in Probezeit(...)
Hoffe auch, dass dieser Fall eintritt. =) Auf jeden Fall schon mal eine Erleichterung. Danke für deine Antwort und danke auf alle weiteren Antworten :)
durbanZA
07.10.2008, 14:27 Uhr
zu: Ich weis net mehr weiter...Punkte bekommen in Probezeit(...)
Worum geht es denn genau? Wie ist der Tatvorwurf, wie setzt sich die Summe zusammen?
War die erste Alkoholfahrt eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit? FE wurde nicht entzogen, oder?
mfG
Durban
Deno
21.10.2008, 12:38 Uhr
zu: Ich weis net mehr weiter...Punkte bekommen in Probezeit(...)
Also für die Alkoholfahrt wurde ich nur gerichtlich verwarnt. Keine Eintragung ins Führungszeugnis etc. Die Summe setzt sich aus dem Bußgeld selbst und Bearbeitungsgebühr zusammen?! :S...bis jetzt habe ich nichts schriftliches erhalten seit dem ich gezahlt habe.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- in keinem Fall vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?
Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können
Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann
Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?
Alle Fahrzeuge, die
- in gleicher Richtung fahren
- entgegenkommen
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