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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
27.07.2008, 17:39 Uhr

Führerschein weg?

Hallo Leute, habe mich mal angemeldet, in der Hoffnung das mir hier weitergeholfen wird..
Ok, also Als ich 2005 meinen Führerschein gemacht habe, wurde ich ende des Jahres geblitzt und habe eine Probezeitverlängerung bekommen..So dann kam noch voriges Jahr(2007) ein B-Verstoß dazu(Ladung mangelhaft gesichert)...Man darf sich ja nach der Verlängerung 1 A oder 2 B Verstöße erlauben, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.Jetzt wurde ich im Mai auf der Autobahn geblitzt mit schäzungsweise 30 km/h zu schnell, wobei bis heute noch nichts angekommen ist. So gestern Abend hat mich die Polizei angehalten weil ich im Überholverbot überholt habe.Mit welchen Konsequenzen habe ich zurechnen, da das Blitzen auf der Autobahn ja eigentlich mit einer Verkehrspsychlogischen beratung zusammen hängt, aber halt noch nichts angekommen ist.
PS: Ich bin Berufskraftfahrer und auf meinen Führerschein angewiesen da ich sonst den Job verlieren würde. Könnte man da zur Not mit einem Anwalt etwas erreichen?

Hoffe auf hilfreiche Antworten und verbleibe mit feundlichem gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
27.07.2008, 18:52 Uhr

zu: Führerschein weg?

Vielen dank für deine Antwort, leider hilft mir diese, bezüglich meiner Fragen nicht weiter.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.07.2008, 19:32 Uhr

zu: Führerschein weg?

Dir wird wohl nichts übrig bleiben, als abzuwarten. Die drei Monate Verjährungsfrist sind seit dem Tempoverstoß im Mai ja noch nicht vorbei.
Machen kannst Du derzeit nichts, ausser manierlich fahren. Aber das hättest Du ja auch schon früher tun können.

Zumindest ist - bei Deinem Fahrstil - nicht nur Dein Führerschein sondern auch Dein Job in großer Gefahr.

Es wird höchste Zeit, dass Du etwas änderst. Oder es ändert sich eben etwas für Dich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.07.2008, 19:58 Uhr

zu: Führerschein weg?

du wirst (leider) neben der strafe nur die aufforderung zur beratung erhalte.
wenn sie da ist und die frist zur teilnahme überschritten ist und du noch einen a-verstoss begehst, ist die karte weg.

gerade als gelernter berufskraftfahrer solltst du dich mit dem prozedere aber auskennen.
wahrscheinlich hast du auch genauso schluderig gelernt wie du anscheinend fährst.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
27.07.2008, 20:15 Uhr

zu: Führerschein weg?

@ Carhol :

Naja die Prüfung habe ich mit 2,5 bestanden..und das mit dem Überholen war nachts auf ner Landstraße, und der den ich überholt habe, war einn freund von mir..

Also heißt das das die 2 Verstöße zu "nah" bei einander liegen, das dass keine zusätlichen KOnsequenzen hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.07.2008, 20:37 Uhr

zu: Führerschein weg?

ich sehe das so wie Carhol. In allen Punkten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WillDD
29.07.2008, 20:01 Uhr

zu: Führerschein weg?

schön isses ni, aber im endeffekt macht jeder mal irgend n scheiß! und so ne superschlauen übermenschen wie KAHLEBERGER, die hier nur müll posten, nerven viel mehr. die frei von allem fehl und tadel. *DAUMEN RUNTER*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.07.2008, 17:42 Uhr

@ Kahleberger

> ws

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
31.07.2008, 20:37 Uhr

zu: Führerschein weg?

Zu WillDD

Recht hast du ! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
31.07.2008, 23:23 Uhr

zu: Führerschein weg?

aso.. kann jemand noch was dazu schreiben wie es nun aussieht? würde mir gerne noch andere meinungen einholen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
01.08.2008, 04:15 Uhr

zu: Führerschein weg?

Also deine Auflistung an Verstößen spricht wirklich Bände... Ich hätte beinahe einen Frontalzusammenstoß gehabt, wegen eines Typen, der mir beim Überholen entgegenkam. Ich musst vom 100 auf 20 bremsen und selbst dann hat vielleicht nur ein Meter gefehlt. Für soetwas habe ich kein Verständnis. Sowas gehört runter von der Straße. Und du darfst dich nicht beschweren, wenn viele hier meine Meinung teilen. Wenn sie Dir also den Lappen nehmen, dann wohl zu Recht. Vielleicht bewirken ja 2 Jahre zu Fuß gehen ein Umdenken...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
01.08.2008, 11:33 Uhr

zu: Führerschein weg?

   Zum Überholen: Es war nachts um 2 uhr auf einer vollkommen verlassenen Straße und ich habe meinen Freund überholt. Was ist daran leichtsinnig.. du/ihr kennt doch die Umstände überhaupt nicht um so zu urteilen. Ich möchte nur wissen ob sich einer auskennt was in diesem Fall passiert. Hätte ich Moralpredigen hören wollen wäre ich in die Kirche gegangen!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
01.08.2008, 21:49 Uhr

zu: Führerschein weg?

Was willst du hören? Du hast Glück und darfst deinen Schein behalten? Das wird wohl kaum der Fall sein.

Selbst wenn bis heute kein Bescheid gekommen ist, kann das immernoch passieren. Du kannst mit 40 bis 75 Euro und 1 bis 3 Punkte rechnen.

Überholen trotz Überholverbot macht nochmal einen Punkt und 40 Euro Strafe.

Egal wie du es drehst, und wendest, du wirst deinen Lappen wohl abgeben müssen. Selbst mit Anwalt wird sich nicht viel machen lassen, da du bereits eine Probezeitverlängerung erhalten hast. Kein Richter der Welt wird da noch ein Auge zukneifen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.08.2008, 02:01 Uhr

zu: Führerschein weg?

» kann jemand noch was dazu schreiben wie es nun aussieht? «

Was willst Du denn noch wissen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
03.08.2008, 09:28 Uhr

zu: Führerschein weg?

»und ich habe meinen Freund überholt«

achso, das ist dann natürlich was ganz anderes...
wie jeder weiß, ist das überholen von Kumpels unbedenklich, vor allem wenn diese das gleiche Auto fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
03.08.2008, 19:13 Uhr

zu: Führerschein weg?

ja jules17, hätte fast gelacht, bist ja schon ein lustiger bursche..

leute leute ich weiß das es falsch war, deswegen muss man mir das nicht 15x sagen..dachte das sich hier einer auskennt, was in so einem speziellen fall passiert..ist ja ein ganz tolles forum hier

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
04.08.2008, 12:12 Uhr

zu: Führerschein weg?

>>dachte das sich hier einer auskennt, was in so einem speziellen fall passiert..ist ja ein ganz tolles forum hier <<

Welcher spezielle Fall? Du hast doch bereits eine Probezeitverlängerung und deine 2te Chance erhalten.

Unter Umständen ist es möglich, den Führerscheinentzug gegen eine Strafe zu wandeln, aber das wird richtig Teuer. Ein flüchtiger Bekannter von mir, der mit 200 auf der Landstraße geblitzt wurde, ist auf diesen Wege (da das Fahrzeug existenznotwendig ist) mit 1800 Euro Strafe davongekommen. Er hatte aber keine Probezeitverlängerung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.08.2008, 15:24 Uhr

zu: Führerschein weg?

» achte das sich hier einer auskennt, was in so einem speziellen fall passiert..i «

Du hast von carhol bereits eine konkrete und fachkundige Antwort erhalten. So speziell ist Dein Fall nicht, sodass man die Folgen konkret benennen kann.

Daher war meine Frage, was genau Du wissen möchtest, durchaus ernst gemeint.

mfG
Durban

@SirNails: Ich wette um ein Feierabendbierchen mit Dir, dass die Probezeit Deines Freundes verlängert wurde. Vermutlich hat er sich darüber nur bisher nicht informiert ;I)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
04.08.2008, 16:53 Uhr

zu: Führerschein weg?

ich meine den fall, das ein 2. a-verstoß aufgetreten ist, ehe die anordnung zur verkehrspsychologischen beratung stattfand...


und sorry durbanZA, dachte das wäre auch sone verarschende frage gewesen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
05.08.2008, 15:18 Uhr

zu: Führerschein weg?

>>@SirNails: Ich wette um ein Feierabendbierchen mit Dir, dass die Probezeit Deines Freundes verlängert wurde. Vermutlich hat er sich darüber nur bisher nicht informiert ;I) <<

Die Halbe nehm ich auch so :-)

Nene, der Typ ist Autohändler und der Freund der Schwester eines ehemaligen Schulkollegen. Dieser braucht eben seinen Schein, damit er die Fahrzeugüberführungen machen kann. Ohne Schein hätte er jemanden Fremden beauftragen müssen und auch keinen Cent mehr daran verdient.

Aber zu den 1800 Euro Strafe hat er natürlich - soweit ich mich noch richtig entsinnen kann- auch die Kosten für das Gericht und Anwahlt zahlen müssen. Summa summarum also nicht sonderlich lohnenswert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.08.2008, 13:18 Uhr

zu: Führerschein weg?

» ich meine den fall, das ein 2. a-verstoß aufgetreten ist, ehe die anordnung zur verkehrspsychologischen beratung stattfand... «

Dann bleibt dieser A- Verstoß -in Bezug auf die Probezeit- folgenlos.

Die jeweils nächste Stufe der Probezeit tritt erst ein, wenn die letzte abgeschlossen ist.

Der FE- Entzug aufgrund der Probezeit droht also erst nach der Aufforderung zur verkehrspsychologischen Beratung (genaugenommen erst mit Ablauf der Frist, in der die VB zu besichen ist).

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
06.08.2008, 16:09 Uhr

zu: Führerschein weg?

DANKE! Mehr wollte ich ja garnicht wissen..+
Jetzt kann ich wieder beruhigt schlafen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.08.2008, 16:39 Uhr

zu: Führerschein weg?

Na dann, schöne Träume :)

Aber denke dran: Das war unverdientes Glück, dass man in der Regel nicht nocheinmal hat.

Sir Nails: Wenn ein A-Verstoß rechtskräftig wurde, Dein Freund also eine Strafe zahlen musste, so hat das für die Probezeit zwingende Konsequenzen.
Die Behörde hat hier keinen Entscheidungsspielraum.
Möglicherweise kommt die Information über die Probezeitmaßnahmen noch, die lässt oft lange auf sich warten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
07.08.2008, 22:01 Uhr

zu: Führerschein weg?

@ durbanZA:

Er ist natürlich nicht mehr in der Probezeit und hat seinen Schein schon seit über 15 Jahren. Ich denke aber, dass neben der Strafe noch einige andere "Auflagen" dar waren, die er nicht so gerne preisgeben wollte. Für einen BMW-Händler, der sich alle zwei Jahren einen neuen Sportwagen kauft, ist so eine Strafe eh nur zu beschmunzeln.

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Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen

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In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

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Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

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Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor