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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriss
04.06.2008, 19:24 Uhr

2. Verstoß

Habe heute zum 2. mal Punkte bekommen wurde beim überholen im Überhohlverbot erwischt habe auch schon ein Aufbauseminar besucht was wird jetzt passiern???
Was ist wenn ich zum 3 mal Punkte bekomme muss ich dann den Führerschein neu machen oder wie läuft das

Danke

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05.06.2008, 11:09 Uhr

zu: 2. Verstoß

Du wirst eine Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen; Du musst daran nicht teilnehmen, durch Teilnahme werden aber zwei Punkte getilgt.

Beim nächsten A- Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen und es wird eine Sperrfrist bis zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verhängt; in der Regel sind das drei Monate.
Vor Neuerteilung kann die Fsst eine MPU verlangen.
Wenn zwischen Entziehung und Neuerteilung weniger als 2 Jahre liegen, müssen die Prüfungen nicht nochmal gemacht werden.
Die Neubeantragung kosten m.W. so ca. 120- 150€.

mfG
Durban

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05.06.2008, 18:36 Uhr

zu: 2. Verstoß

Erstmal Danke wird der Führerschein dann sofort entzogen oder kann man das selber bestimmen wann man den abgibt.
Mfg

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05.06.2008, 21:06 Uhr

zu: 2. Verstoß

Wenn mir jetzt der 3 Verstoß passieren würde, dann wird mir ja die Fahrerlaubnis entzogen was wäre denn wenn ich deswegen mine Arbeit verlieren würde, würde dies ein Rolle spielen???

Danke

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05.06.2008, 22:32 Uhr

zu: 2. Verstoß

» Wenn mir jetzt der 3 Verstoß passieren würde, dann wird mir ja die Fahrerlaubnis entzogen was wäre denn wenn ich deswegen mine Arbeit verlieren würde, würde dies ein Rolle spielen??? «

Nein. Von einem Fahrverbot kann in absoluten Ausnahmefällen zugunsten einer höheren (idR doppelten) Geldbuße abgesehen werden; der Entzug der Fahrerlaubnis (und darum würde es sich im vorliegenden Fall handeln) ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und nicht abwendbar.

Gerade derjenige, der zwingend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, sollte so fahren, dass er sie nicht verliert, ihre Wichtigkeit ist demjenigen ja schon vor dem Verstoß bekannt.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist sofort per Anordnung wirksam, der Termin kann nicht frei gewählt werden.
In diesem Fall folgt die Entziehung, sobald die Fahrerlaubnisbehörde von dem rechtskröftig gewordenen VErstoß erwährt. Das ist oft so ca. 3-4 Wochen nach Rechtskraft der Bußgeldbescheides.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

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