Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
02.06.2008, 18:14 Uhr

Probezeitverlängerung?

Probezeitverlängerung?

Mir ist wegen einem Unfall die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert worden.
Wenn ich einen 3. Verstoß habe in der verlängerten Probezeit, wird dann ab dem 3. Verstoß die Probezeit bis zum Enzug der Fahrerlaubnis diese Zeit hinten angehängt? Ich weiß zwar daß die Entzugszeit hinten angehängt wird, also die 3 Monate, aber ob es ab dem Verstoß zählt weiß ich nicht. Für eine kompetente Antwort wäre ich dankbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.06.2008, 20:49 Uhr

zu: Probezeitverlängerung?

"Hinten angehängt" ist vielleicht etwas zu kompliziert ausgedrückt.
Es ist lediglich so, dass Die Probezeit während des Entzuges ruht, davor und danach läuft sich ganz normal.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt