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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hage605
21.03.2008, 16:17 Uhr

Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!

Hallo, bin neu hier und hoffe das mir einer von ihnen helfen kann.
Ich wurde in meiner Probezeit die am 03.03.2008 endete geblitzt , habe dafür 1 Monat fahrverbot sowie eine Geldstrafe erhalten. Geldstrafe habe ich gezahlt und Fahrverbot abgesessen. Jetz wurde ich am 10.03.2008 innerorts mit 25 Km/h zu viel geblitzt. 5 Tage später kam ein Brief in dem Stand das ich wegen des vergehens wo ich auch das fahrverbot bekommen habe nun eine nachschulung machen müsse und sich meine Probezeit bis zum 03.03.2010 verlängert. Nun meine Frage. Gilt das Blitzen am 10.03 nun auch für die Probezeit ? Weil eigendlich war sie ja schon um! Danke schon mal für die Antworten. MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.03.2008, 16:39 Uhr

zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!

Beim ersten Blitzen warst du noch in der Probezeit. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wurde deine Probezeit um 2 auf 4 Jahre verlängert, d.h. deine Probezeit endet erst im März 2008. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Brief mit der Aufforderung zur Nachschulung erst etwas später bei dir ankam.

Für das zweite Blitzen ist natürlich wieder ein Bußgeld fällig und es gibt auch wieder Punkte in Flensburg. Im Sinne der Probezeit bleibt dieser zweite Verstoß allerdings unberücksichtigt, da du ihn begangen hast, bevor du am ASF teilgenommen hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hage605
21.03.2008, 16:49 Uhr

zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!

Danke, das beruhigt mich.
Jetzt läuft meine Probezeit ja bis 2010. Kann ich durch ein zweites Aufbauseminar die erneute Probezeit wieder auf ein Jahr verkürzen? Is zwar teuer aber das wär es mir wert. MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.03.2008, 17:06 Uhr

zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!

»Jetzt läuft meine Probezeit ja bis 2010. «

Ja. Oben hatte ich mich vertippt und 2008 statt 2010 geschrieben.

Die Probezeit kannst du durch ein FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) verkürzen, allerdings nicht auf ein Jahr, sondern um ein Jahr, d.h. aus der 4-jährigen Probezeit wird eine 3-jährige, die dann also im März 2009 enden würde.

Welche Fahrschulen FSF anbieten, müsstest du bei dir vor Ort mal nachfragen. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Meck-Pomm gibt es diese Möglichkeit leider nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
22.03.2008, 10:25 Uhr

zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!

Um zu erfahren, wo FSF (Die zweite Phase) angeboten wird, geh einfach auf

www.jungesfahren.de

Dort klickst Du auf "Zeite Fahrazsbildungsphase" und danach auf "Die zweite Phase in Ihrer Nähe".
Postleitzahl eingeben und fertig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hütes1985
22.03.2008, 11:57 Uhr

zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!

Obwohl es mich nicht betrifft, habe ich eine kurze Frage zum FSF:
Ich wohne zwar in Niedersachsen, aber es ist ein Katzensprung bis NRW. In NRW kann man das FSF ja machen, in Niedersachsen nicht.
Könnten Leute, die in solch einer Gegend wohnen, auch das FSF dann in dem angrenzenden Bundesland machen, um so die Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen?
Oder hängt das von dem Wohnort ab, ob man das FSF dann überhaupt antreten darf?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?

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Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen

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Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln

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Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

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Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist