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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Yoshi08
28.02.2008, 19:26 Uhr
Gelblichtverstoß
Hallo!
Was für Strafen erwarten einem bei einem Gelblichtverst, also wenn man, obwohl man anhalten könnte, bei gelb durchgefahren ist, und die Ampel erst auf rot gesprungen ist, NACHDEM man die Linie überquert hatte?
Ist das irgendein § ?
Vielen Dank!
Yoshi08
Georg_g
28.02.2008, 19:29 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
Das wäre folgender Tatbestand:
"Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. 10 Euro."
Yoshi08
28.02.2008, 20:21 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
Ok, vielen Dank!
Yoshi08
29.02.2008, 07:53 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
Achso, noch was:
Also das bedeutet, sobald man die Linie berührt und da noch gelb war = 10 € (also wenn man wirklich hätte anhalten können und es war knapp)
Wenn man Pech hat udn die grad schon auf Rot umgesprochen ist = 50 €
über 1 Sek = 125 €
1. Hat also nix damit zu tun, wenn ich die Ampel noch auf rot springen sehe, obwohl ich schon bei gelb die Linie überquert habe, das wären doch noch 10 €, oder?
2. Und wo stehen diese Tatbestände überhaupt, wiel im Buskatalog konnte ich die nicht finden?
Vielen Dank,
Yoshi08
Georg_g
29.02.2008, 16:55 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
»Hat also nix damit zu tun, wenn ich die Ampel noch auf rot springen sehe, obwohl ich schon bei gelb die Linie überquert habe, das wären doch noch 10 EURO, oder?«
Nein, das wäre ein Rotlichtverstoß, weil du bei rot in den geschützen Kreuzungsbereich eingefahren bist.
»Und wo stehen diese Tatbestände überhaupt, wiel im Buskatalog konnte ich die nicht finden?«
Das steht im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, z.B. hier:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR
/BTKAT_start.htm
jules17
29.02.2008, 19:03 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
planst du irgendwas? ;)
Yoshi08
29.02.2008, 21:39 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
Geschützter Kreuzungstbereich??
Ich dachte. das gilt für die Haltelinie?? Wo steht denn das mit dem geschützten Kreuzungsbereich,weil es geht doch auch darum ob man über die Haltelinie fährt oder nicht???
--
Nene, ich will´s nur wissen, weil ich seh´s einfahc nicht ein, dass jeder über gelb fährt, nur ich nicht!
jules17
01.03.2008, 09:10 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
Du kannst auch über Gelb fahren...solangs wirklich nur gelb ist, wird der Verstoß sooooo selten von der Polizei verfolgt, eigentlich nie. Da haben die besseres zu tun, und der Rotlichtblitzer nimmt dich auch nicht bei gelb auf ;)
---
Nein, es geht tatsächlich nicht um die Haltelinie, sonder um den Bereich, der von der Ampel geschützt wird. Wenn du nur einen Meter über der Linie stehen bleibst, nennt sich das ganze Haltelinienverstoß und kostet ca. 10 Euro.
Deshalb macht ein Rotlichtblitzer immer 2 Bilder. Einen, wenn du über die Linie fährst, und den anderen kurze Zeit später, damit man sieht ob du in den geschützten Bereich eingefahren bist.
Wenn du aufgrund von stockendem Verkehr bei grün über die Haltelinie fährst, und die Ampel dann auf rot schaltet, du dich aber noch vor der Ampel befindest, und dann drüber fährst, obwohl du ja eigentlich die Linie schon hinter dir hast. Naja dann ists streng genommen ein Rotlichtverstoß.
Yoshi08
01.03.2008, 11:10 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
ah, ok vielen, vielen Dank für deine genaue Antwort:)
lola
07.03.2008, 15:05 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
also...mir ist letztens folgendes passiert:
ich habe drei leute abgeholt und nach hause gefahren. kurz vor der ampel sprang die ampel auf gelb um und ich bin trotzdem rüber gefahren, da ich sonst eine vollbremsung machen musste. dabei wurde ich geblitzt. im der post stand, dass ich eine reaktionszeit von 0,4 sek hatte...und da ich noch in der probezeit bin, weiß ich jetzt nicht, was auf mich zu kommt. könnten Sie mir das beantworten?
carhol
07.03.2008, 16:54 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
hast du dich da nicht verlesen ?
stand da nicht das die ampel 0,4 sec rot war ?
holger
Georg_g
07.03.2008, 17:21 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
»... der post stand, dass ich eine reaktionszeit von 0,4 sek hatte«
Das ist ganz guter Wert, gratuliere! Ich frage mich nur, wie die das gemessen haben und warum du trotz der guten Reaktionszeit nicht mehr angehalten hast.
»und ich bin trotzdem rüber gefahren, da ich sonst eine vollbremsung machen musste«
Bei 50 km/h und einer Gelbphase von 3 Sekunden Dauer hattest du fast 42 m Platz zum bremsen. Bei einer angenommen Verzögerung deines Autos von 9 m/s² hättest du einen Bremsweg von 10,72 m, sodass noch 31,28 m Reaktionsweg übrig geblieben wäre. Das wäre gleichbedeutend mit einer Reaktionszeit von 2,25 Sekunden, sodass man annehmen muss, dass du noch nicht ganz ausgeschlafen warst.
lola
07.03.2008, 20:08 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
georg_g...wat bist du denn fürn schlaumeier mit deiner rechnung? wollt wissen was auf mich zu kommt und nicht wat ich fürn bremsweg gehabt hätte!!
trotzdem danke...
durbanZA
07.03.2008, 20:37 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
» georg_g...wat bist du denn fürn schlaumeier mit deiner rechnung? wollt wissen was auf mich zu kommt und nicht wat ich fürn bremsweg gehabt hätte!!
«
Na ja, was sollen wir denn mit der Information der "Reaktionszeit" anfangen? Da kann man nur mutmaßen. Falls Dir vorgeworfen wird, bei über eine Ampel mit 0,4 Sekunden andauerndem Rotlicht gefahren zu sein, dann wäre die Folge ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid (ca. 23 Euro) über 50 Euro und 3 Punkte.
Ferner würde ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.
@jules: Sag das nicht, in Hamburg gab es mal eine "Gelblichtoffensive" der Polizei. Da Messungen ergaben, dass viele Autofahrer bei Gelblicht extra beschleunigen, hat man vielerorts Gelblichtverstöße überprüft und geahndet; teilweise auch wegen Vorsatztat.
mfG
Durban
jules17
08.03.2008, 11:10 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
<<in Hamburg gab es mal eine "Gelblichtoffensive">>
oh...das hätte ich wirklich nicht gedacht. Das ist aber doch eher die Ausnahme, oder? Also dass Gelblichtverstöße allgemein überhaupt verfolgt werden.
Yoshi08
20.03.2008, 14:17 Uhr
zu: Gelblichtverstoß
Ja, das ist eh ein Witz, bei gelb passiert eh nix, da haben die anderen noch rot, also 10 € kann man bei ner gelben Ampel immer riskieren, ich fahr da immer, wenn es noch nicht rot ist.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Was kann zu Auffahrunfällen führen?
Unaufmerksamkeit
Unerwartet starkes Bremsen
Zu dichtes Auffahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
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