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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eXos
06.02.2008, 18:15 Uhr

Fahrradfahrer angefahren

Wollte neulich in eine Strße abbiegen und habe ein Radfahrer angefahren. Habe also die vorfahrt genommen.
Bin noch auf der Proberzeit habe noch 3 monte, hatte bis dahin keine Strafe keine Punkte nichts.
Was wird wohl passieren ?

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06.02.2008, 23:08 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

War die Polizei denn vor Ort?
Wie geht es denn der Radfahrerin?

Ungeachtet einer möglichen Bestrafung wegen einer fahrlässigen KV und ungeachtet der zivilrechtlichen Folgen des Unfalls wird ein Vorfahrtsverstoß in solchem Fall mit einem gebührenpflichtigen Bußgeld i.H.v. 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

Dabei handelt es sich um einen A- Verstoß. Daher wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden, ein Aufbauseminar wird angeordnet werden.

mfG
Durban

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06.02.2008, 23:17 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Polizei war vor Ort hat alles aufgeschrieben.
Der Radfahrer hatte ne Beule und die Hand war bischen aufgeschürft.
Kann man kein Anwalt einsetzen damit man keine 4 Jahre Probezeit bekommt.

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06.02.2008, 23:58 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Die Probezeitmaßnahmen sind nicht die Strafe für den Verstoß, sie sind zwingende Konsequenz, wenn der Verstoß rechtskräftig geworden ist.
Die einzige Möglichkeit also, die Probezeitmaßnahmen zu umgehen, ist also, die Rechtskraft des Versoßtes zu verhindern, d.h. den gesamten Verstoß wirksam abzustreiten.

Ein Absehen von den Probezeitmaßnahmen bei Rechtskraft des Verstoßes ist nicht möglich.

Nur wenn Du eine Idee hast, den Vorwurf des Vorfahrtsverstoßes abzustreiten, wäre es die Überlegung wert, einen Anwalt einzuschalten.
Sollte der Verstoß aber unausweichlich zutreffend sein, so wird es zu den 50 Euro und 3 Punkten kommen, und dazu zu den Probezeitmaßnahmen, da kann auch ein Anwalt nichts machen.

Im Übrigen wäre der Anwalt vermutlich weitaus teurer als die Strafe und das Aufbauseminar zusammen.

Was Du jetzt noch rausholen kannst, ist versuchen zu verhindern, daß die Geschädigte einen Strafantrag bezüglich der fahrlässigen KV stellt; eine solche Bestrafung könnte die Sache deutlich verteuern.
Bei solchen geringen Verletzungen kann die Geschädigte selbst entscheiden, ob sie die KV verfolgen lässt. Also: Ab zum Blumenladen, großen Strauß kaufen und morgen mit einem ganz schlechten Gewissen bei Ihr klingeln.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.02.2008, 08:33 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Daß muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Da fährt jemand einen anderen Menschen an und der macht sich Gedanken über seine Probezeit!

UNGLAUBLICH!

Wie abgebrüht muß man eigentlich sein?

Ich wäre doch NUR froh, daß ihm/ihr nichts schlimmeres passiert ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
08.02.2008, 14:22 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Und trotzdem hättest Schiss um dich selbst bzw. deinen Führerschein... natürlich macht man sich Gedanken um die andere Person, aber es ist ja nicht allzu viel passiert - wie er geschildert hat. Brauchst nicht verzählen, dass du dir noch jahrelang Gedanken über die Person mit der Schürfwunde und Beule machen würdest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.02.2008, 20:14 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Volle Zustimmung ray.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück