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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.01.2008, 17:14 Uhr

zu: fenstertönnen

erlöschen der ab, strafe + sofortiges stillegen des fahrzeuges, kannst dann per pedes deinen weg fortsetzen.

holger

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28.01.2008, 19:30 Uhr

zu: fenstertönnen

Darf man überhaupt die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben vorne tönen?

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29.01.2008, 07:57 Uhr

zu: fenstertönnen

jedenfalls nicht in dem mass.

holger

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29.01.2008, 17:44 Uhr

zu: fenstertönnen

gibt eine studie des tüv dazu.
darin heisst es das es nur zwei gründe dafür gibt:
1.) der fahrer fährt so grottenschlecht das er nicht erkannt werden will
2.) ist ein perverser sexueller lüstling der nicht auf die dunkelheit warten kann.
(wobei, alle reden vom öffentlichen nahverkehr - aber keiner traut sich)

holger
ps: FRAU G.
WUSSTE GAR NICHT DAS DU DICH SIEZT

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29.01.2008, 17:54 Uhr

zu: fenstertönnen

Jaja die TÜV Studien   .

Mich sprechen neutrale, also keine bunten, Fenstertönungen einfach optisch an. An sexuelle Fantasien oder extrem schlechtes Fahren dachte ich da weniger, aber vll. sind das ja die Gründe, die - tief in meinem Unterbewusstsein - für diesen Geschmack verantwortlich sind :/.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

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Auf einen beschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten