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Bußgeld, Punkte, Probezeit
catana
23.01.2008, 17:26 Uhr
Ratlos! Geblitzt...
Hallo zusammen,
habe da ein Problem. Also ich bin heute schön mit meinem Roller (50 ccm) von der Berufsschule nach Hause gefahren und vor mir war ein Mercedesfahrer, ich war direkt hinter ihm und er wurde geblitzt, ich war selbst erschrocken und bremste leicht ab, schaute aber nicht auf den Tacho, ich denke ich fuhr gute 45 -50. Dort war übrigens 30 km/h erlaubt (innerorts). Meinen Autoführerschein habe ich mit 17 gemacht und bin noch in der Probezeit. Nun zur Frage: Es hat nur einmal geblitzt und der Mercedesfaher vor mir wurde erwischt. Bei mir hat es nicht geblitzt, war aber genau so schnell wie er. Kann der Typ in dem Blitzauto nun mein Kennzeichen von hinten gesehen haben und was würde das für mich bedeuten. Ohne Beweisfoto kann der mir doch garnichts!?!? Und wenn ich mit dem Roller gefahren bin, kann dann mein Führerschein mit 17 nochmal in der Probezeit verlängert werden oder zählt solch eine Verlängerung nur, wenn man mit dem Auto geblitzt wurde? Beim Führerschein mit 17 ist ja M Klasse mit dabei.
MfG Andreas
carhol
24.01.2008, 11:33 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
was ist los kahleberger ?
schlechten sex gehabt ?
holger
Crashkid
24.01.2008, 13:06 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
Nein, ich denke Kahlebeger "kespektiert" nur keine respektlosen Roller-Raser ;-))
catana
24.01.2008, 18:09 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
Naja nun gut, zwar wurde mir mit dieser sehr dummen und agressiven Überreaktion von Kahleberger nicht weitergeholfen, dennoch würde ich gerne eine Antwort auf meine Frage bekommen.
Natürlich bin ich ein Mitglied unserer Gesellschaft, aber was sollen die ganzen Fragen. Was weiss ich denn, wie der gute Mann aus dem schwarzen Opel heisst?
Kahleberger warum machst du mich so komisch an? Habe ich dir was getan, ich habe nunmal nicht die Geschwindigkeit eingehalten, sowas passiert und darüber ärgere ich mich auch. Wie heisst es doch: Aus Fehlern lernt man!
Die 30 km/h die dort erlaubt sind, sind absolut schwachsinnig, nichts ist dort, was man(n) in irgend einer Art und Weise beschädigen, geschweige denn Verletzen könnte. Aber du bist warscheinlich jemand, der sich auf den Strich an die 30 km/h hält und alle Berufstätigen im Abendverkehr aufhält. Ich sage nicht, dass ich schon lange Erfahrung im Straßenverkehr besitze, aber ein Mensch mit Verstand kann Verkehrssituationen einschätzen und entsprechend handeln.
Und falls du es wissen möchtest, nein, mein Roller ist in keiner Weise getunt.
Vermutlich hat Holger Recht!
LG Andreas
Georg_g
24.01.2008, 18:31 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
»Welchen Grund gab es denn, das du dir das Recht herausnimmst, entgegen der StVO zu handeln?«
Welchen Grund gibt es denn, dass du immer so einen Käse schreibst?
»was ist los kahleberger ?
schlechten sex gehabt ?«
Kahleberger hatte noch nie Sex, außer mit seiner rechten Hand.
@ catana:
Der Blitzer galt sicherlich deinem Vordermann. Selbst wenn du geblitzt worden wärst, dann wärst du nur von vorne fotografiert worden. Der Mann im Blitzer wird bei 50 km/h die eher kleine Schrift eines Versicherungskennzeichens kaum ablesen können. Und zu guter letzt müsste man dir auch noch nachweisen, dass du selbst gefahren bist. Ich glaube nicht, dass du da jemals Post bekommen wirst.
anorexorcist
24.01.2008, 18:41 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
und wenn doch, einfach abstreiten.. außerdem wird wahrscheinlich dein vater die post kriegen, da der wahrscheinlich die versicherung bezahlt etc. und der wirds doch bestimmt abstreiten ;D
carhol
24.01.2008, 19:49 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
@georg
woher weisst du das kahleberger rechtshänder ist ?
holger
catana
24.01.2008, 20:22 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
Danke für eure Antworten, dann bin ich erstmal beruhigt. Roller ist auf mich versichert. Wie ihr schon geschrieben habt, kann man es abstreiten und nachweisen müssen die es auch. Ist mir noch eingefallen, die 30 km/h Schilder werden demnächst durch 50 km/h Schilder ersetzt.
MfG Andreas
catana
25.01.2008, 15:36 Uhr
zu: Ratlos! Geblitzt...
Es sind ja auch soo viele Verkehrskontrollen, in jeder Straße eine... ;-)
Naja, ich möchte nicht weiter mit dir darüber diskutieren, im Endeffekt habe ich ja sowieso keine vernünftige Antwort von dir bekommen. Du musst mir ja nicht weiterhelfen, ich werde mich an andere User wenden.
LG Andreas
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?
Ende einer geschlossenen Ortschaft
Anfang einer geschlossenen Ortschaft
Beginn einer Umleitung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte
Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?
Höchstens 24 Stunden
Auch noch nach Wochen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
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