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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:09 Uhr

Probezeit?!

Also mein Anliegen ist, dass ich ein Bußgeldbescheid bekommen hab vor 2 Wochen in Höhe von 80 € und 3 Punkte, wegen überholens ohne Übersicht ( kein Überholverbot ) mit dem Motorrad (Klasse A beschränkt). Bis jetzt ist noch kein Brief gekommen mit dem Antrag zum Aufbauseminar, welches aber wahrscheinlich dann kommen wird bei 3 Punkten.
Meine Frage ist jetzt, ob sich die Probezeit beim Motorrad, beim Auto oder bei beidem um 4 Jahre erhöht wird. Und vielleicht noch ob man sich die Fahrschule dann selber suchen muss zum Aufbauseminar?

gruss Silas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 19:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Probezeit verlängert sich für Auto und Motorrad. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf Ab, daraus wird trotzdem nach Ablauf der 2 Jahre Au.

Die Fahrschule für dein Aufbauseminar musst du selber suchen. Das hat den Vorteil, dass du dir die günstigste aussuchen kannst. Da gibt es erhebliche Preisunterschiede. Vergleichen lohnt sich!

Mit der Anordnung zum Aufbauseminar bekommst du eine Liste mit Fahrschulen in deiner Region, die Aufbauseminare anbieten. Der Service kostet dich aber nochmal 25 bis 35 Euronen.

Gruß Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:33 Uhr

zu: Probezeit?!

hey danke, was meisnt du mit Auswirkungen auf "Ab" und "Au" ??  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 20:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Du schreibst du hast Klasse A beschränkt, also Ab. Aus der wird nach Ablauf von 2 Jahren automatisch Klasse A unbeschränkt, also Au.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

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Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

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Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen