Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Swenbravo
20.11.2007, 19:56 Uhr

Alkohol

Hallo ich bin am Sammstag abend von der Polizei kontroliert worden, und die haben einen alkohol test gemacht, der dann 0,51Promile anzeigte, aber sie haben mir kein blut abgenomen. Der freundliche Polizist meinte ich würde nun meinen schein, denn ich seit 14 jahre besitzte nun für einen mon. abgeben habe aber noch keine prob. mit alkohol am steuer gehabt was kann ich dagegen tun?
Rechtsanwalt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern daniel20
20.11.2007, 20:43 Uhr

zu: Alkohol

Hallo!
Ein mobiler Alkohol-Test ist nicht vor Gericht verwendbar. Sondern dies ist nur möglich mit einer Blutprobe oder mit einem Stationären Alkohol-Test. Somit würde Ich mir an deiner Stelle erstmal keine weiteren Gedanken machen. Du bekommst noch Post von denen in den Du das Recht hast Einspruch einzulegen. Tu dies auf jeden Fall immer. Solltest du dann Gerichtliche Termine bekommen, solltest du einen Anwalt einschalten, der dich dann auf jeden Fall raus haut! Hoffe Ich konnte dir helfen. MFG Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
21.11.2007, 05:59 Uhr

zu: Alkohol

§ 24a StVG :

"Sie führten das o.a. Kfz. mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug ... mg/l."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
21.11.2007, 06:00 Uhr

zu: Alkohol

Achja: 250 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.11.2007, 19:08 Uhr

zu: Alkohol

Zum Verfahren:
Du wirst einen Bußgeldbescheid erhalten. Wenn Du gegen diesen Einspruch einlegst, wird ein Gerichtstermin anberaumt.

An dem Verfahren an sich ist aus der bisherigen Sachlage nichts auszusetzen.
Der Monat Fahrverbot sgehört zum Regelsatz.
Als Ersttäter kannst Du den Antrittszeitraum des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten selbst wählen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
25.11.2007, 22:26 Uhr

zu: Alkohol

Aber warum willst du was dagegen tun?
Wenn man was trinkt und dann Auto fährt, ist dieses Risiko gegeben, und das sollte man doch eigentlich nach 14 Jahren Führerschein wissen...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Ich selbst

Keiner

Das Motorrad