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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerErwin
10.09.2007, 14:06 Uhr

Achtung - Punktesammler

Guten Tag zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum und freue mich auf eure Hilfe.

Um es kurz zu machen,

-mein Bruder ist noch in der Probezeit
-musste zum Aufbauseminar
-danach mit über 30km/h zu schnell geblitzt
-1 Monat Fahrverbot abgesessen
-21. Mai 07 Verwarnung der Führerscheinstelle für die 30 zu schnell
-14. Mai erneut erwischt mit nicht eingetragenen Felgen
-heute Gerichtsverhandlung verloren, 80€ Strafe&3 Punkte

Die Dame in der Führerscheinstelle sagte mir, dass, da der Tatbestand vor der Verwarnung war, dies alles ist, was ihm passiert.

Kann das sein?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Grüsse
Erwin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.09.2007, 14:13 Uhr

zu: Achtung - Punktesammler

Na mensch, Schwein gehabt. Knappe Sache, aber die Dame hat recht.

Die jeweils nächste Stufe der Probezeit (in diesem Fall der Entzug der Fahrerlaubnis) kann erst folgen, wenn die vorige Stufe abgeschlossen ist. Das war hier nicht der Fall.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerErwin
10.09.2007, 14:28 Uhr

zu: Achtung - Punktesammler

Wow,

tausend Dank für deine schnelle Antwort! Dann hat er wirklich nochmal RIESEN Schwein gehabt. Dann werden wir mal hoffen, dass er jetzt Angst genug hatte (gell Thomas?;))

Dir, durban, wünsche ich eine gute Zeit und dass wir diesbezüglich nicht mehr so schnell von einander hören;)

Gruss
Erwin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle von 800 m Länge

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Eine Steigung in 800 m Entfernung