
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Liall
30.05.2007, 14:01 Uhr
Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
109114
Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG
(A - 1)
35,00
Das wird mir vorgeworfen! Ich hab keine Punkte bekommen. Muss ich jetzt sicher mit einem Aufbauseminar rechnen? Weil ich mal gehört habe, dass bei einem Bußgeld bis 40 Euro man um ein Aufbauseminar herumkommt?
 carhol
30.05.2007, 14:04 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
nein, bekommst kein aufbauseminar. das gibt es erst ab einem punkt.
holger
 Liall
30.05.2007, 16:33 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
Bist du dir sicher? Also nicht, dass ich dein Wissen anzweifel
Aber ich will mich nicht freuen und dann kommt doch was. Weil hier auch öfter etwas von Verwarnschreiben kam bei mir ist es ja schon ein Bußgeldbescheid und auf vielen Seiten steht ein A Delikt heißt immer Aufbauseminar. Aber ich hoffe natürlich, dass du Recht hast. DANKE!
 carhol
30.05.2007, 19:24 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
nööö.
ich schreib immer nur das, wozu ich gerade lust habe.
wenn keine punkte eingetragen werden, gibt es auch kein seminar.
holger
 diego1986
31.05.2007, 18:52 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!!!
 durbanZA
31.05.2007, 19:45 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
» Holger ik glaube du kennst dich net ganz aus wa?????
Wenn du in der Probezeit bist dann entscheidet es der Richter oder Staatsanwalt ob du ein Aufbauseminar machen musst!!!!
So wa es bei mir!!!!!! «
Mit Sicherheit nicht. Der Richter entscheidet über das Strafmaß. Die Anordnung des Aufbauseminars ist aber keine Strafe, sondern ein verwaltungsrechtlicher Akt. Ein Richter kann weder ein Seminar anordnen, noch eine Anordnung aufheben.
Die Anordnung erfolgt auch weder über das Gericht noch über die Bußgeldstelle, sondern über die Fahrerlaubnisbehörde.
Ein Aufbausemianr wird angeordnet, wenn ein A- Delikt (oder zwei mal B) begangen wurde. Bei Liall wurde anscheindend ein Verwarngeld ausgesprochen, sodaß es nicht zu einem Aufbausemianr kommen wird.
 durbanZA
31.05.2007, 19:58 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
übriges kennt sich der Holger ziemlich gut aus ;)
 Liall
02.06.2007, 16:28 Uhr
zu: Aufbauseminar bei Bußgeld von 35Euro?
ja also wenns ein verwarngeld is dann wirds so sein... ich bin gespannt was kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?
In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen
Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte
Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?
Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen
Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen
Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|