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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seventyseven
29.05.2007, 16:30 Uhr

mit 75 innerorts geblitzt (Probezeit)

Hi,

ich wurde vor knapp einem Monat innerorts bei erlaubten 50km/h mit abzüglich Toleranz 75 km/h geblitzt, d.h. 25 km/h zu schnell... das Auto ist auf meine Mutter zugelassen, daher ging der Zeugenfragebogen an sie, kam vor knapp einer Woche an. Hier wird sie gebeten, den Fahrer anzugeben...

Zu mir, ich befinde mich noch in der Probezeit, erst 1 Jahr rum... es ist mein erster Verstoß, würde natürlich trotzdem zu ASF + 2 jahre verlängerte Probezeit führen...
auf dem Foto bin ich auf jeden Fall GUT zu erkennen, d.h. wenn die einen Fotoabgleich machen oder mal vorbeischauen, würde es normalerweise klar sein, dass ich gefahren bin...

Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. meine Mutter?

- Aussageverweigerungsrecht nutzen?
- Eichungsbericht anfordern? (Messgerät Multanova VR 6 F) ... hab gelesen, die eichen oft zu selten und damit wäre es unwirksam...
- Registrierfoto anfordern? Eventuelle Messfehler sind aber normalerweise ausgeschlossen bei einspuriger Fahrbahn, oder?

Was ist, wenn ich jemanden finde, der mir die Strafe abnehmen würde... würden die trotzdem weiter ermitteln oder meint ihr, die nehmen das so hin, wenn ein beispielsweise 20-Jähriger dort angegeben wird und den Punkt und die Strafe kassiert?

Ich hatte mich eigentlich schon damit abgefunden, die Strafe anzunehmen, aber wenn es Möglichkeiten gibt, irgendwas zu tun, dann will ich es auch nicht unversucht lassen. Auf der anderen Seite will ich auch nicht riskieren, dass meine Mutter noch rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat, wenn sie etwas "falsches" in den Bogens schreibt. Wird wahrscheinlich schwierig, wenn man angeblich seinen eigenen Sohn nicht auf dem recht guten Foto erkennt, oder?

Danke schonmal für eure Hilfe, ist etwas dringender, weil der Bogen hier schon seit knapp 1 Woche liegt und wieder versendet werden muss.

Gruß

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29.05.2007, 17:09 Uhr

zu: mit 75 innerorts geblitzt (Probezeit)

Sorry, ich verstehe solche Fragen nicht und könnte aus der Hose schnippen wenn ich so etwas lese!

Wir sind alle keine Engel und jeder macht mal einen Fehler, aber dann sollte man auch einen Arsch in der Hose haben und dazu stehen!

Hast du jemanden gefragt, als du dich entschieden hast, schneller zu fahren als erlaubt? Aber danach ...

Erst Überlegen und dann Handeln und wird man erwischt, habt wenigstens ein Rückrad und steht zu euren Fehlern.

MfG
Rooki

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29.05.2007, 17:12 Uhr

zu: mit 75 innerorts geblitzt (Probezeit)

Das hat doch mit Arsch in der Hose garnichts zu tun. Ich stehe ja dafür gerade, wenn es sein muss, aber wenn es eine gute Chance gibt, die paarhundert Euro zu sparen, dann nutze ich die doch lieber. Ist doch klar... ich schwimme ja nicht im Geld als Schüler.

Klar wars ein Fehler, so schnell zu fahren, aber solange es Möglichkeiten gibt, um die ganzen Kosten drumherum zu kommen, werd ich diese auch nutzen...

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29.05.2007, 17:50 Uhr

zu: mit 75 innerorts geblitzt (Probezeit)

Falsche Antwort!

Hättest du dir oben durchgelesen, was ich geschrieben habe, dann hättest du dir diese Antwort sparen können.

Du hast vorher gewusst, was dir passieren kann, wenn du 25km/h zu schnell fährst und hast es bewusst in Kauf genommen!

Also leb mit den Konsequenzen!

Ich will dich jetzt nicht als Person angreiffen (kenne dich ja garnicht), aber immer wieder liest man solche Fragen in diversen Foren und das kotzt mich an.

Wo du Gas gegeben hast, hast du vorher hier gefragt ob du schneller fahren darfst als erlaubt? NEIN! Aber jetzt wo die Kacke am Dampfen ist, wird hier rum geheult/gefragt obwohl für dich schon lange feststeht das du dich drücken willst vor der Strafe! Wieso fragst du dann noch?

Das ganze beweisst mir deine Antwort oben!

Ich bin Berufskraftfahrer a.D. mich hat man innerhalb von 3 Monaten 2x Geblitzt (Abstandsmessung) jedesmal 3 Punkte und Geldstrafe. Ich fahre 20 Jahre Unfallfrei und habe mich schon geärgert darüber, aber meine eigene Schuld, so sind die Gesetze und passt da.

Also hatte ich 6 Punkte, was für mich bedeutete, ich muss mich 2 Jahre zusammen reißen und dann sind alle Punkte wieder weg.

3x darfst du Raten, nach 2 Jahren war ich Punktefrei und das waren auch meine einzigsten Punkte in meiner Autofahrerkarriere (20 Jahre)!

Aber ihr schafft nicht mal mehr die 2 Jahre Probezeit, obwohl ihr die Konsequenzen kennt!

Gruß
Rooki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.05.2007, 18:24 Uhr

zu: mit 75 innerorts geblitzt (Probezeit)

Also von einem ist auf jeden Fall abzuraten :
Jemanden anderes auf dem Zeugenbefragungsbogen wider besseren Wissens anzugeben ist eine Straftat und daher dringend zu unterlassen. Das ist eine ganz andere Kategorie als eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wird nach § 164 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

Die Sache mit dem Eichprotokoll ist relativ sinnlos; erstens hat man da keinen Anspruch drauf, und zweitens, wenn deshalb so viele Messungen ungültig wären, würden sie nicht gemacht werden.

Deine Mutter muß auf diesen Zeugenbefragungsbogen überhaupt nicht antworten. Zwar liegt der Schluß, auf den Sohn zu schließen, zwar nahe, aber das ist meiner Einschätzung nach das einzige Fünkchen Hoffnung, das bleibt.

Wenn es Pauschallösungen gäbe, um Strafen abzuwehren, würde es niemanden mehr geben, der ein ASF besuchen würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
29.05.2007, 23:19 Uhr

zu: mit 75 innerorts geblitzt (Probezeit)

Hallo,

Du hast gefragt, was du tun sollst; ich will dir sagen was ich in eurer Situation taete, auf die Gefahr hin dass es hier (viele) Forumsteilnehmer gibt, die das politisch unkorrekt finden. Sei's drum.

Die Mutter hat einen Anhoerungsbogen bekommen. In (auf) diesem Anhoerungsbogen gibt sie den Verstoss zu, und schickt den Bogen zurueck - auf den allerletzten Druecker, unter voller Ausnutzung der Fristen.
Dann bekommt sie nach einiger Zeit einen Bussgeldbescheid. Diesem wiederspricht sie ohne Begruendung, und schickt ihn (bzw. den Einspruch) wieder auf den allerletzten Druecker unter voller Ausnutzung der Fristen zurueck.
Das fuehrt dazu, dass die ganze Sache vor Gericht geht. Vermutlich ist der Gerichtstermin so weit in der Zukunft, dass es eh schon passt, wenn nicht muss der Anwalt halt den Termin unter irgendeinem Vorwand noch mal schieben.
Vor Gericht sagt die Mutter dann aus, sie habe sich beim Zugeben des Verstosses geirrt und es sei der Nachwuchs gefahren. Der Nachwuchs ist praktischerweise gleich mit dabei und bestaetigt diese Aussage als Zeuge.
Wichtig ist dabei als einziges, dass waehrend der Verjaehrungsfrist noch nicht gegen den eigentlichen Fahrer ermittelt wurde.
Viel Glueck.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- in keinem Fall vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die Lichtzeichen der Ampeln

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen