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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dennishh17
20.04.2007, 18:15 Uhr

Unfall in der Probezeit...Was nun?

Hallo

ich hatte gestern ein Unfall. Ich wollte aus dem stand die Spur wechseln weil meine Spur dicht war. Ich habe dabei leider einen Wagen übersehen der auf der freien Spur angekommen ist. Der Wagen ist mir in die Beifahrer seite reingefahren das Auto was ich gefahren bin war ziemlich kaputt (Mietwagen mit Vollkasko und 200 Euro SB). Der Wagen der mir rein ist hatte nur ein paar Kratzer. Verletzt wurde auch keiner! Der Polizist der gekommen ist hat mich Mündlich Verwarnt. Der Rest läuft über die Versicherung.

Ich bin noch in der Probezeit mit welchen folgen muss ich jetzt rechnen?

Danke für eine Antwort

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.04.2007, 18:21 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit...Was nun?

wenn der polizist keine anzeige schreibt, passiert nichts mehr.
musst du noch ein paar tage auf post warten. wenn das verwarnungsgeld unter 40 € ist passiert auch nichts weiter, wenn es höher ist, dann aufbauseminar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.04.2007, 22:42 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit...Was nun?

wenn der scheriff es bei der mündlichen verwarnung belässt kommt natürlich nichts mehr.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Höchste Aufmerksamkeit

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereitschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben