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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kiki1986
10.04.2007, 01:22 Uhr

Vorfahrtsverletzung

Hallo ich hab da mal ne frage,
vor 3 Tagen hatte ich einen Unfall: ich hab an einer Kreuzung gewartet weil der von rechts und links kommende verkehr vorfahrt hatte. Ich sah dass von links zwar zwei autos kamen aber da sie beide nach rechts geblinkt hatten um in eine andere Einfahrt reinzufahren ( vor der Kreuzung) habe ich rausgezogen. Das zweite Auto jedoch ist nicht abgebogen sondern weiter gefahren und ich hab es nicht geschafft zu bremsen. Also hat sie mich voll vorne beim reifen getroffen. Jedoch ist es so, dass die rechte und linke Fahrbahn auf der Vorfahrtstr. durch eine ca. 1m breite weiß durchgestrichene Fläche getrennt ist. Und wäre sie weiter auf Ihrer Fahrbahn geblieben hätte sie mich nicht getroffen, aber sie hat voll ausgeschärt und mich auf die´ser Fläche getroffen auf die sie garnicht hätte fahren dürfen. Und deshalb finde ich es ein bisschen unfair dass ich allein schuld sein soll. Kennt sich jemand in sowas aus?

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10.04.2007, 09:23 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

n der bibel steht zwar, dass du auch die linke wange hin halten sollst wenn dir einer auf die rechte schlägt, aber im realen leben ist das anders.
wenn dir eine eine auf die rechte wange hauen will, nimmst du den kopf doch auch nach links. mit anderen worten, wenn die gefahr von rechts kommt, weicht man nach links aus. ist voll normal und menschlich.
allerdings gibt es urteile bei dem der "falschblinker" mitschuld bekommt.

holger

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10.04.2007, 09:26 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

Hm, wie die rechtliche Lage da jetzt ist, weiß ich auch nicht genau. Aber wenn da wirklich ne durchgezogene Linie ist, und er andere sogar geblinkt hat und nicht abgebogen ist und dabei eben die besagte durchgezogene Linie wiederrrechtlich gekreuzt hat, dann wäre meiner Meinung nach er komplett Schuld. Also wenn ichs nicht falsch verstanden habe, find ich das schon n starkes Stück -.-

Hattet ihr denn die Polizei kommen lassen? Ich glaube das wär erstmal das wichtigste, dass die das zu Protokoll nehmen, weil ohne die wirds wohl schwer dagegen vorzugehen.

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10.04.2007, 09:28 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

Zu carhols antwort:
Ich glaube eher, dass der über die Linie gefahren ist, um den vor ihm zu überholen, und nicht um auszuweichen. So habs ichs jedenfalls verstanden.

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10.04.2007, 10:33 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

da steht nix von überholen, der erste ist abgebogen und der zweite geradeaus weiter gefahren. erst als sie los fuhr ist der zweite auf die sperrfläche gefahren. ganz normale reaktion, daher straffrei. selbst wenn er widerrechtlich über die linie fuhr, hat te schuld, im einzelfall vielleicht nur teilschuld, aber unschuldig scheidet ganz aus.

holger


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10.04.2007, 11:23 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

Wie auch immer, die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite, ob Falschblinken oder nicht.
Ich verstehe jedoch die Situation nicht so ganz, wo wollte die Unfallgegnerin denn hin, daß sie so ausgeschert ist? Und wie ist sie ausgeschert?

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10.04.2007, 11:29 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

so wie ich es verstehe ist die unfallgegenerin erst ausgewichen, als sie sah, dass te losfuhr und ihr die vorfahrt nahm.

holger

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10.04.2007, 12:32 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

ah, verstehe. Na ja, ändert nichts an der Situation :(

Übrigens, Holger, hab mir Deine Homepage angesehen--- nett :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.04.2007, 13:03 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

NETT ????

ich bin stolz ;-) darauf, alles selber gemacht und am anfang NULL ahnung, noch nichtmal wie man so ein teil auf den server bekommt.

und wenn mehr ahnung, funzt das auch mit den filmen....

suche noch einen KOSTENLOSEN videokonverter der auch in windoofs format konvertiert.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.04.2007, 18:40 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung

Gibt Urteile da bekommen Falschblinker 100% Schuld. Wenn du Glück hast, trifft das bei dir auch zu. Denn wer zu doof zum Blinken ist, hat im Straßenverkehr nix verloren. Denn wenn man sich dadrauf nicht verlassen könnte, wozu dann überhaupt blinken? *kopfschüttel*

Genau wie die Vollpfosten die auf einer abkn. Vorfahrtstr. fahren und nicht blinken. Dann denkt man die fahren gradeaus und verlassen die Straße. Pah, die Deppen folgen der Vorfahrtstr.!! Ohh da werd ich sauer, dann gibts die Hupe und nette Gestikulationen meinerseits, denn ich bin ja schon angefahren, da ich dahcte die verlassen die Vorfahrtstr.
Gibt halt viele unbelehrbare auf den Straßen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt