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Bußgeld, Punkte, Probezeit
harry
22.03.2007, 13:19 Uhr
Probezeit...
Hallo,
ich habe noch bis November Probezeit.
Wurde eben angehalten, dabei wurde festgestellt das meine Vorderreifen innenseitig abgelaufen sind. Nun meinte der Polizist das mir ein Bußgeld von ca. 50€ ins Haus steht und 1 Punkt.
Kann das nun zu einer Probezeitverlängerung führen, oder gar Nachschulung.
Zumal ich gelesen habe das es 3 Points gibt,
allerdings es ein "B-Vergehen" sein soll!
Versteh nur noch BHF
Gruß Harry
carhol
22.03.2007, 13:47 Uhr
zu: Probezeit...
50 €, 3 punkte, B verstoss.
also noch kein aufbauseminar sondern erst beim nächsten a oder b verstoss.
holger
durbanZA
22.03.2007, 13:47 Uhr
zu: Probezeit...
Hallo, willkommen im Forum, dalß' Dich von anderen Threads nicht abschrecken.
Meines Wissens wären da in der Tat 3 Punkte fällig, besondere Konsequenzen bezüglich der Probezeit drohen nicht.
mfG
Durban
harry
22.03.2007, 14:04 Uhr
zu: Probezeit...
Ja aber in der Regel, sind doch nach 3 Punkten ein Aufbausemninar Pflicht, oder nicht?
carhol
22.03.2007, 14:20 Uhr
zu: Probezeit...
schon bei einem punkt wenn ein a verstoss vorliegt. tut es bei dir aber nicht.
holger
der kippenpause nach einem reifenwechsel macht - schei...
harry
22.03.2007, 14:26 Uhr
zu: Probezeit...
Danke für die schnelle Antwort, jetzt geht es mir echt besser! :)
"der kippenpause nach einem reifenwechsel macht - schei..."
Verstehe ich nicht?!
Als ich die Winterreifen draufgemacht hatte, ist mir aufgefallen das die Sommerreifen angefressen waren. Deswegen habe ich in einer Werkstatt die Spurstangenköpfe tauschen lassen, und die Spur vermessen lassen, schon komisch das die Winterreifen auch wieder runter sind. Habe schon neue bestellt kommen morgen drauf, solang bleibt der Wagen stehen, kann ich auch noch ärger bekommen wenn ich morgen auf dem Weg zur Werkstatt angehalten werde?
LG
carhol
22.03.2007, 14:37 Uhr
zu: Probezeit...
war auch nicht für dich gedacht.
holger
Security_neu
22.03.2007, 16:08 Uhr
zu: Probezeit...
Welchen Sinn hat eigentlich die Unterscheidung zwischen A und B Verstößen? Wieso ist man nicht so konsequent und sagt ab 1 (oder meinetwegen auch ab 2 oder 3) Punkten gibts Nachschulung+Probezeitverlängerung?
jules17
22.03.2007, 17:39 Uhr
zu: Probezeit...
sonst besteht die Gefahr, dass es Leute außerhalb dieses Forums (oder andere websites) und nicht-fahrlehrer verstehen...das ist deutschland
durbanZA
22.03.2007, 19:23 Uhr
zu: Probezeit...
» Welchen Sinn hat eigentlich die Unterscheidung zwischen A und B Verstößen? Wieso ist man nicht so konsequent und sagt ab 1 (oder meinetwegen auch ab 2 oder 3) Punkten gibts Nachschulung+Probezeitverlängerung?
«
Weil die Probezeitkonsequenzen keine Strafe, sondern pädagogische Maßnahmen darstellen sollen. Der Gesetzgeber hat eben eingesehen,d aß es Verstöße gibt, die weniger auf einen geistigen Mangel zurückgeführt werden können, als andere.
Die meisten StVZO- Verstöße z.B. geschehen aus Unachtsamkeit, die jedem passieren kann, während Geschwindigkeitsverstöße oft auf Grund von anfänglichem Übereifer begangen werden.
Ich halte die Herabstufung einiger ausgewählter Tatbestände zu B- Verstößen schon für sinnvoll.
harry
22.03.2007, 22:21 Uhr
zu: Probezeit...
Hallo, ich habe mich auch mal in einem anderen Forum schlau gemacht, dort hat mir ein User folgendes geschrieben:
puste kuchen fahren ohne betriebserlaubniss ist ein A verstoß -.-
oder soll ich dir meinen bescheid faxxen
und durch die a und B verstöße blickt eh keiner durch wart einfach ab...
aber kann mir nicht vorstellen das man 3! punkte für nen B verstoß bekommt
durbanZA
22.03.2007, 22:37 Uhr
zu: Probezeit...
Du mußt abwarten, welcher Vorwurf Dir gemacht wird. Warum hier die BE erlischen sollte, ist mir nicht ganz klar, bin aber auch kein StVZO- Experte.
Ich habe hier auf TBNR 330616; 214 BKat getippt: "Sie führten das Kraftfahrzeug mit mangelhaften Reifen (...)".
Erlöschen der BE wäre in der Tat ein A- Verstoß.
Die Kategorisierung in A- oder B- Verstöße hat nichts mit den Punkten zu tun. Die meisten Verstöße gegen Vorschriften der StVZO sind B- Verstöße, während die meisten Verstöße gegen die StVO A- VErstöße sind (sofern sie im Bußgeldbereich liegen).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Zone mit einer
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?
Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält
Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben
Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen
Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen
Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren
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