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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
29.11.2006, 17:50 Uhr

2 mal geblitzt -> Nachschulung?

Moin Moin,
muss man zur Nachschulung wenn man innerhalb eines Monats 2 mal geblitzt wird, im Verwarngeldbereich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.11.2006, 19:57 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

kurz und knapp: Nein.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
30.11.2006, 22:10 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

kannst dich jeden tag 10x blitzen lassen, passiert auch nix, außer halt jeweils zahlen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
01.12.2006, 07:43 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

Falsch jules... gibt auch Fälle in dem Leute aus der Probezeit zur Nachschulung mussten, weil sie mehrmals hintereinander beim falschparken abkassiert wurden...

Sowas bestimmt nicht die Bußgeldstelle sondern die Führerscheinstelle.... und deren Mühlen mahlen noch langsamer...

Aber bei zweimal blitzen wirds noch ok sein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
01.12.2006, 07:57 Uhr

zu: 2 mal geblitzt -> Nachschulung?

Danke für eure Antworten.
Dacht ich mir auch, aber ein Arbeitskollege der selber gerade hin musste behaart da Stock und Steif drauf.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

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Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden